Die Kfz-Gutachter in Kirchscheidungen

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Kirchscheidungen bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Kirchscheidungen.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Kirchscheidungen

Als Kfz-Gutachter in Kirchscheidungen und Auto-Sachverständige in Kirchscheidungen bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Schadensgutachten bei Autounfällen

Ein Autounfall passiert sehr schnell, in Deutschland zählen die Versicherer alljährlich rund rund vier Millionen Unfallschäden. Sollte man in einen Unfall verwickelt sein, sollte der entstandene Schaden unverzüglich durch einen neutralen Kfz-Gutachter in Kirchscheidungen festgestellt werden, damit die Versicherungsansprüche von den Betroffenen geltend gemacht werden können. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Zu diesen Fragen gehören:

  • Welche Reparaturkosten erwarten mich für die Reparatur?
  • Hat sich durch den Unfall eine Wertminderung des Fahrzeugs ergeben? Wenn ja, wie hoch fällt diese aus?
  • Handelt es sich um einen Totalschaden?
  • Wie hoch sind Restwert und Wiederbeschaffungswert?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Kirchscheidungen vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Bei Geschädigten zahlt die generische Versicherung ab einem Schadenswert von 750 Euro die anfallenden Kosten des Gutachtens.

Autounfall: Schadengutachten

Ihre Vorteile durch ein neutrales Schadengutachten

Neben einer einwandfreien Schadensregulierung erhalten Sie mit dem Kfz Gutachten zudem Rechtssicherheit. Außerdem erhalten Sie in Kirchscheidungen auch eine kompetente fachliche Beratung. Bei kleineren Schäden (Bagatellschäden) raten wir gegebenenfalls von der Erstellung eines Vollgutachtens ab. Hier gibt es andere und zugleich preiswerte Möglichkeiten, den konkreten Schaden festzustellen. Sollte es sich allerdings um einen Schaden der Teilkasko handeln oder Sie selbst der Unfallverursacher sein, dann sind für uns die Rahmenbedingungen Ihrer Versicherung anzuwenden. Nehmen Sie auch in einem solchen Fall Kontakt zu uns auf!

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln Ihren Fahrzeugwert

Es gibt vielfältige Gründe ein Fahrzeug zu verkaufen. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Diesbezüglich sind verschiedene Faktoren entscheidend. Bewertet werden müssen vor dem entgültigen Verkauf unter anderem Laufleistung, Beständigkeit, Abnutzung und viele weiteren Eigenschaften.

Sonstige Dienstleistungen

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Andererseits kann durch das Gutachten auch der Händlereinkaufswert oder der Wiederbeschaffungswert festgelegt werden. Der ermittelte Wert des Fahrzeuges spiegelt gleichzeitig, für wen der Ankauf des Fahrzeugs sinnvoll ist. Auch Übernahmen von Firmenwagen sowie Leasing–Rücknahmen und die Einschätzung eines Wertes von Oldtimern sind bei uns bedeutend.

Das Fundament eines angemessenen Angebotspreises

Das Wunschfahrzeug wird von unseren Gutachtern in Kirchscheidungen von A bis Z durchgecheckt. Dabei berücksichtigen wir bei der Bewertung alle Kriterien, die eine Relevanz für den Fahrzeugwert haben. Vor allem beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs wird gerne gehandelt – deshalb sollte man sich hierfür stets die Meinung einer neutralen Person einholen. Im Rahmen eines Termins bei uns erhalten Sie daher eine belastbare Auskunft darüber, welcher Preis für das Fahrzeug noch im Rahmen wäre und ob der aufgerufene Preis so in Ordnung geht. Auch werden eventuelle Schäden, die nicht genannt wurden, von unseren Kfz-Sachverständigen aufgezeigt. Es reicht aus, wenn einfach ein Termin in Kirchscheidungen vereinbart wurde und schon prüfen unsere Experten, was sich in jedem Fall auszahlt.

Die Begutachtung von Oldtimern

Für das Fahren eines Oldtimers ist laut Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ein Fahrzeuggutachten (nach § 23 StVZO) notwendig. Durch dieses Gutachten wird die frühere besondere Betriebserlaubnis ersetzt – diese war bis 2006 Vorschrift. (§§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Was enthält das Gutachten für Oldtimer?

Gegenüber den vorherigen Anforderungen ist die Struktur deutlich übersichtlicher und simpler ausgestaltet. Der Maßstab zur Bewertung (festgesetzt im Verkehrsblatt '97 S. 5 3 8 hat sich dabei nicht geändert. Die wichtigsten Punkte zur Gutachtenerstellung bleiben:

  • Die Verkehrstüchtigkeit
  • Enthalten sein müssen Originalbauteile.
  • Ein entsprechend zu würdigender Erhaltungs- sowie Pflegezustand
Auf die einstige Bewertungsskala wurde mit jener Neufassung der FZV mittlerweile verzichtet. Dadurch erhoffte man sich eine Vereinfachung des Zulassungsprozesses für Oldtimer. Ohne Bedeutung für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens ist die Werteskala. Ein positives Kfz-Gutachten reicht für die Zulassungsbehörde.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Der Umfang des Oldtimergutachtens

Die Überprüfung des zugelassenen Fahrzeugs hat gegenwärtig den Umfang der bekannten Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Außerdem wird überprüft, ob alle Bauteile Originale sind. Damit das Fahrzeug die beliebte Zulassung als Oldtimer erhält, darf dieses fast nur Originalbauteile enthalten. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Kirchscheidungen hierzu!

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Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Kirchscheidungen für Sie da sind:
06636
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Kfz Sachverständige in Kahlwinkel: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Kahlwinkel
Kfz Sachverständige in Janisroda: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Janisroda
Kfz Sachverständige in Hohenmölsen: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Hohenmölsen
Kfz Sachverständige in Hirschroda: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Hirschroda
Kfz Sachverständige in Heuckewalde: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Heuckewalde
Kfz Sachverständige in Herrengosserstedt: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Herrengosserstedt
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Kfz Sachverständige in Haynsburg: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Haynsburg
Kfz Sachverständige in Großkorbetha: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Großkorbetha
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Kfz Sachverständige in Gröbitz: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Gröbitz
Kfz Sachverständige in Gröben: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Gröben
Kfz-Sachverständige in Klosterhäseler: Auch in Klosterhäseler bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Krauschwitz (Stadt Teuchern): Auch in Krauschwitz (Stadt Teuchern) bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Kretzschau: Auch in Kretzschau bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Langendorf: Auch in Langendorf bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Laucha an der Unstrut: Auch in Laucha an der Unstrut bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Leißling: Auch in Leißling bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Löbitz: Auch in Löbitz bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Lossa: Auch in Lossa bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Luckenau: Auch in Luckenau bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Lützen: Auch in Lützen bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Markwerben: Auch in Markwerben bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Meineweh: Auch in Meineweh bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Memleben: Auch in Memleben bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Mertendorf: Auch in Mertendorf bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Möllern: Auch in Möllern bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Molau: Auch in Molau bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Muschwitz: Auch in Muschwitz bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Naumburg (Saale): Auch in Naumburg (Saale) bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Nebra (Unstrut): Auch in Nebra (Unstrut) bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Nessa: Auch in Nessa bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Nonnewitz: Auch in Nonnewitz bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.


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