Die Kfz-Gutachter in Karlsfeld

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Karlsfeld bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Karlsfeld.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Karlsfeld

Als Kfz-Gutachter in Karlsfeld und Auto-Sachverständige in Karlsfeld bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Schadensgutachtenserstellung nach einem Unfall

Allein in Deutschland werden von den Versicherern jährlich rund vier Millionen Schäden nach Unfällen beglichen – ein Autounfall ist nun mal schnell passiert. Ist jemand in einem Unfall verwickelt, sollte schnellstmöglich ein neutraler Kfz-Sachverständiger in Karlsfeld den Schaden bzw. die Schadenshöhe feststellen. Dies ist erforderlich um etwaige Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Es gibt viele wichtige Fragen, welche sich nach einem Autounfall stellen und die lediglich durch ein Gutachten aufzuklären sind.

  • Wie hoch sind die Kosten für eine Instandsetzung?
  • Ist es zu einer Wertminderung des Fahrzeugs gekommen und wie hoch ist diese?
  • Ist sogar ein wirtschaftlicher bzw. technischer Totalschaden zu verzeichnen?
  • Wie hoch sind Rest- und Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Karlsfeld vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Falls Sie Unfallgeschädigter sind, zahlt die gegnerische Versicherungspartei ab einem Schaden von 750 € die Schadenskosten.

Autounfall: Schadengutachten

Ihre Vorteile durch ein neutrales Schadengutachten

Durch das Gutachten erhalten Sie eine problemlose Schadenregulierung und Rechtssicherheit. Eine kompetente Beratung in Karlsfeld erhalten Sie ebenfalls. Bei einem Bagatellschaden raten wir gegebenenfalls vom Vollgutachten ab, doch es gibt andere, preiswerte Möglichkeiten, den Schaden festzustellen. Für den Fall, dass Sie der Unfallverursacher sind oder für den Fall, dass es sich um einen Teilkaskoschaden handelt, werden wir durch die Regelungen Ihrer Versicherung gebunden. Auch in einem solchen Fall sollten Sie und sofort kontaktieren!

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Feststellen des Fahrzeugwertes

Die Beweggründe für einen Verkauf des Wagens können unterschiedlich sein. Der Fahrzeugwert ist dabei immer von enormer Wichtigkeit. Unterschiedliche Eigenschaften üben hierauf einen Einfluss aus. Um ein optimales Endergebnis bei der Wertermittlung zu erzielen müssen Faktoren wie die Laufleistung, Abnutzung, Wertstabilität sowie weitere Punkte bewertet werden.

Dienstleistungen im Rahmen eines Gutachtens

Bei der Erstellung von Wertgutachten eines Kfz-Sachverständigen wird gleichzeitig ein Marktwert erstellt. Des Weiteren wird je nach Bedarf der Händlereinkaufswert bzw. der Wiederbeschaffungswert ermittelt. Wir unterscheiden dabei zwischen unterschiedlichen Kategorien, für wen sich der Verkauf des Autos bis zu welchem Preis noch lohnt. Die Evaluierung des Wertes bei einem Oldtimer zeigt dem Halter durch das Wertgutachten den aktuellen Verkehrswert und spielt im Arbeitsspektrum bei uns eine große Rolle.

Die Grundlage für solide Angebotspreise

Unsere Kfz Gutachter in Karlsfeld prüfen das gewünschte Fahrzeug umfassend. Hierbei fließen sämtliche Kriterien, welche für den Wert relevant sind, in die Bewertung mit ein. Wer schonmal einen Gebrauchtwagen ver- oder gekauft hat weiß, dass über den Preis immer verhandelt wird, daher ist notwendig den Wert des Objektes zu kennen. Unsere Expertise als Kfz Sachverständige in Karlsfeld gibt Ihnen sichere Auskunft über einen angemessenen Preis. Zudem werden auch Schäden, welche möglicherweise nicht offenbart wurden, zuverlässig durch uns gefunden. Vereinbaren Sie einfach einen Termin in Karlsfeld und lassen es von unseren Experten prüfen – es wird sich mit Sicherheit lohnen.

Erstellung von Gutachten von Oldtimern

Die Fahrzeugzulassungsverordnung, kurz FZV genannt, fordert ein Gutachten über einen Oldtimer, bevor dieser für den Straßenverkehr zugelassen werden kann (§ 23 StVZO). Bis 2006 galt die Vorschrift eine besondere Betriebserlaubnis zum Nutzen eines Oldtimers vorzulegen. Diese ersetzt heute das Gutachten laut §§ 9 Absatz 1 und 17 FZO.

Was ist in dem Gutachten für Oldtimer enthalten?

Das neue Gutachten für Oldtimer ist übersichtlicher und einfacher geworden als die Vorschriften für die besondere Betriebserlaubnis. Nicht verändert hat sich allerdings der Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 (S. 538). Die bedeutsamsten Aspekte eines Gutachtens für Oldtimer sind dementsprechend:

  • Vorgestellt werden kann nur ein verkehrstüchtiger Oldtimer.
  • Im Fahrzeug müssen Originalbauteile enthalten sein.
  • Erhaltungs- und Pflegezustand müssen so ausgeprägt sein, dass es sich lohnt, das Fahrzeug als technisches Denkmal zu würdigen.
Der Prozess der Oldtimerzulassung wurde durch den Versicht der früheren Bewertungsskala in der Neufassung der FZV vereinfacht. Ziel davon ist die Vereinfachung der Zulassung von Oldtimern. Für ein Oldtimerkennzeichen ist die Werteskala irrelevant. Ein Kfz-Gutachten mit positiven Ergebnis genügt bei der Zulassungsbehörde.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Der jeweilige Umfang des Gutachtens für Oldtimer

Die Überprüfung des zugelassenen Fahrzeugs hat gegenwärtig den Umfang der bekannten Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Dazu kommt allerdings die Überprüfung der Originalität der Bauteile. Für eine Oldtimer-Zulassung dürfen so gut wie nur Originalteile Verwendung finden. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Karlsfeld hierzu!

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