Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Jeber-Bergfrieden bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Jeber-Bergfrieden.
KONTAKTANFRAGEAls Kfz-Gutachter in Jeber-Bergfrieden und Auto-Sachverständige in Jeber-Bergfrieden bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:
Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall
Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf
Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir antworten so schnell wie möglich.
In Deutschland ereignen sich viele Autounfälle. Die großen Versicherer zählen jährlich um die vier Millionen Unfallschäden. Damit die Betroffenen ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend machen können, sollten sie zügig einen neutralen Kfz Gutachter in Jeber-Bergfrieden zur Schadensbeurteilung einschalten. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.
Ein Kfz-Gutachter kann nach einem Unfall folgende Fragen beantworten:
Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Jeber-Bergfrieden vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Die jeweilige gegnerische Versicherung zahlt, wenn Sie Geschädigter durch einen Unfall sind, die Kosten mindestens ab einem Schadenseintritt in Höhe von 750 €.
Das Gutachten ermöglicht Ihnen eine komplette Regulierung des Schadens und bieten darüber hinaus noch Rechtssicherheit. Außerdem erhalten Sie in Jeber-Bergfrieden auch eine kompetente fachliche Beratung. Liegt lediglich ein Bagatellschaden vor, wird ein Vollgutachten nicht benötigt. Es stehen weitere preisgünstigere Alternativen zur Verfügung, um den Schaden zu ermitteln. Kontaktieren Sie uns auch gerne als Unfallverursacher oder um einen Teilkaskoschaden abzuwickeln, wir prüfen Ihre Regelungen mit Ihrer Versicherung! Auch der Schädiger sollte uns in dem Fall kontaktieren.
Die Beweggründe für einen Verkauf des Wagens können unterschiedlich sein. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Für diese Bewertung spielen ganz unterschiedliche Faktoren eine entscheidende Rolle. Bewertet werden müssen vor dem entgültigen Verkauf unter anderem Laufleistung, Beständigkeit, Abnutzung und viele weiteren Eigenschaften.
Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Auf der anderen Seite können Händlereinkaufs- sowie Wiederbeschaffungswert ermittelt werden. Anhand der Einteilung in unterschiedliche Kategorien unterscheiden wir für wen ein Kauf, bis zu welchem Preis noch sinnvoll ist. Bei uns spielen auch die Übernahme von Firmenwagen, Bewertung von Oldtimern und Leasing-Rücknahmen eine bedeutende Rolle.
Das Fahrzeug wird von unseren Kfz-Gutachtern in Jeber-Bergfrieden bis ins kleinste Detail geprüft. Hierbei werden alle relevanten Kriterien zur Bewertung herangezogen, um eine neutrale Meinung bilden zu können. Eine neutrale Meinung kann hierbei besonders wichtig sein, da bei dem Verkauf oder auch dem Kauf eines Kraftfahrzeugs letztlich immer um den Preis gehandelt wird. Sollten Sie daher einen Termin bei unseren Sachverständigen in Jeber-Bergfrieden vereinbaren, garantieren wir Ihnen, dass wir Ihnen eine verlässliche Auskunft geben und den Preisrahmen festlegen. Auch nicht genannte Schäden werden von unseren Kfz Sachverständigen sorgfältig überprüft. Es lohnt sich – vereinbaren Sie einfach einen Termin in Jeber-Bergfrieden und lassen es von unseren Experten prüfen.
Für das Fahren mit einem Oldtimer in Deutschland benötigen Sie nach der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) ein entsprechendes Gutachten für Ihr Fahrzeug (vgl. § 23 StVZO). Mit einem solchen Gutachten wird die frühere geltende besonderes Betriebserlaubnis ersetzt. (vgl. §§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).
Gegenüber den vorherigen Anforderungen ist die Struktur deutlich übersichtlicher und simpler ausgestaltet. Nicht verändert hat sich allerdings der Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 (S. 538). Die wichtigsten Punkte eines Oldtimergutachtens sind demnach:
Das zugelassene Fahrzeug wird zu Beginn wie nach einer nach § 29 StVZO vorgeschriebenen Hauptuntersuchung überprüft. Dazu kommt allerdings die Überprüfung der Originalität der Bauteile. An dem Oldtimer dürfen nahezu keine anderen als die originalen Bauteile verarbeitet worden sein, damit dieser die Oldtimerzulassung bekommt. Lassen Sie sich daher von unserem Kfz-Gutachter in Jeber-Bergfrieden hierzu genauer beraten!
Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Jeber-Bergfrieden für Sie da sind: