Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Jahrsdorf bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Jahrsdorf.
KONTAKTANFRAGEAls Kfz-Gutachter in Jahrsdorf und Auto-Sachverständige in Jahrsdorf bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:
Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall
Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf
Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir antworten so schnell wie möglich.
Ein Unfall mit dem Auto passiert heutzutage sehr schnell und in Deutschland werden etwa vier Millionen Unfallschäden von den Versicherungen gezählt. Den Betroffenen wird dringend empfohlen sich an einen neutralen Kfz Gutachter in Jahrsdorf zu wenden, der den Schaden begutachtet, damit Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden können. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.
Hierzu gehören folgende Punkte:
Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Jahrsdorf vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Falls Sie der Unfallgeschädigte sind, dann können Sie von der gegnerischen Versicherung eine Kostenübernahme ab einem Schaden von mindestens 750 Euro erwarten.
Rechtssicherheit im Streitfall, einwandfreie Schadenregulierung ohne Folgekosten Eine kompetente Beratung in Jahrsdorf erhalten Sie ebenfalls. Von einem Vollgutachten ist abzuraten, sofern lediglich ein Bagatellschaden vorliegt. In einem solchen Fall gibt es andere, preiswertere Möglichkeit den Schaden festzustellen. Sollte es sich allerdings um einen Schaden der Teilkasko handeln oder Sie selbst der Unfallverursacher sein, dann sind für uns die Rahmenbedingungen Ihrer Versicherung anzuwenden. Auch in diesem Fall sollten Sie Kontakt mit uns aufnehmen.
Es gibt verschiedene Gründe, die für einen Kfz-Verkauf sprechen. Der Fahrzeugwert ist dabei immer von enormer Wichtigkeit. Er kann von unterschiedlichen Faktoren abhängen. Vor dem finalen Fahrzeugverkauf müssen Beständigkeit, Laufleistung, Abnutzung etc. untersucht werden, um einen bestmöglichen Preis und Ergebnis zu bekommen.
Bei der Erstellung von Wertgutachten eines Kfz-Sachverständigen wird gleichzeitig ein Marktwert erstellt. Andererseits wird ebenfalls der Händlereinkaufswert sowie der Wiederbeschaffungswert ermittelt. In unterschiedliche Kategorien differenzieren wir deshalb, für welche Person der Kauf bis zu welcher Summe sinngemäß ist. Auch Übernahmen von Firmenwagen, Leasingrücknahme und Evaluierungen des Wertes von Oldtimern spielen bei uns eine bedeutende Rolle.
Wir als Kfz Sachverständige in Jahrsdorf prüfen die Fahrzeuge auf Herz und Nieren genau. In die Bewertung lassen wir alle nötigen Kriterien, die für den Wert bestimmend sind, mit einfließen. Gerade beim Handel mit Fahrzeugen wird immer über den Preis gehandelt, weshalb es einen Vorteil darstellt, wenn man sich eine neutrale Meinung einholt. Vereinbaren Sie daher bei unserem Gutachter in Jahrsdorf einen Termin und wir geben Ihnen genauer Auskünfte über das Auto und seinen Wert einschließlich seines Preises. Auch das zuverlässige Feststellen von eventuell verheimlichten Schäden erfolgt hierbei durch uns. Vereinbaren Sie einfach einen Termin in Jahrsdorf und lassen es von unseren Experten prüfen – es wird sich mit Sicherheit lohnen.
Wenn Sie einen Oldtimer fahren möchten, benötigen Sie laut FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) ein Gutachten für das Fahrzeug (§ 23 StVZO). Die frühere besonderes Betriebserlaubnis, die bis 2006 Vorschrift war, wird durch dieses Gutachten ersetzt. (§§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).
Ein solches Gutachten ab 2006 ist nunmehr übersichtlicher und zugleich einfacher gestaltet. Nicht geändert hat sich hierbei der frühere Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997. Zu den relevanten Punkten dieses Gutachtens gehören:
Das Gutachten am zugelassenen Fahrzeug hat zunächst denselben Umfang wie eine nach § 29 StVZO vorgeschriebene Hauptuntersuchung. Der Experte für Oldtimergutachten wird dann nachprüfen, ob Originalbauteile verbaut sind. Damit das Fahrzeug die beliebte Zulassung als Oldtimer erhält, darf dieses fast nur Originalbauteile enthalten. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Jahrsdorf hierzu!
Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Jahrsdorf für Sie da sind: