Die Kfz-Gutachter in Ihrlerstein

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Ihrlerstein bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Ihrlerstein.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Ihrlerstein

Als Kfz-Gutachter in Ihrlerstein und Auto-Sachverständige in Ihrlerstein bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Die Anfertigung eines Schadengutachtens nach einem Unfall

Ein Unfall mit dem Auto passiert heutzutage sehr schnell und in Deutschland werden etwa vier Millionen Unfallschäden von den Versicherungen gezählt. Damit die Betroffenen die Versicherungsansprüche geltend machen können, sollten sie umgehend von einem neutralen Kfz-Gutachter in Ihrlerstein den Schaden bewerten lassen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Zu den grundlegenden Fragen nach einem Autounfall zählen:

  • Welche Reparaturkosten können für die Unfallreparatur anfallen?
  • Ist durch den Unfall der Wert des Fahrzeugs gemindert? Wie hoch ist diese?
  • Liegt ein wirtschaftlicher oder technischer Totalschaden vor?
  • Wie hoch ist der hypothetische Restwert des Fahrtzeugs und wie viel kostet eine Wiederbeschaffung?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Ihrlerstein vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Bei Geschädigten zahlt die generische Versicherung ab einem Schadenswert von 750 Euro die anfallenden Kosten des Gutachtens.

Autounfall: Schadengutachten

Mit einem neutralen Schadensgutachten ergeben sich folgende Vorteile für Sie:

Eine genaue Schadenregulierung sowie Rechtssicherheit bekommen Sie durch das Kfz Gutachten. Dazu wird Ihnen in Ihrlerstein eine kompetente Beratung gewährt. Ein volles Gutachten eines Kfz Sachverständigen ist bei einem Bagatellschaden in Ihrlerstein nicht erforderlich. Sollte es sich dagegen um einen Teilkaskoschaden handeln oder sollten Sie der Unfallverursacher sein, sind für uns die einschlägigen Regelungen ihrer Versicherung zwingend. Trotzdem sollten Sie sich aber auch in diesem Fall an uns wenden.

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Feststellen des Fahrzeugwertes

Ein Fahrzeugverkauf kann viele verschiedene Gründe haben. Von besonderer Bedeutung ist aber die Ermittlung des jeweiligen Fahrzeugwertes. Für diese Bewertung spielen ganz unterschiedliche Faktoren eine entscheidende Rolle. Um ein optimales Endergebnis bei der Wertermittlung zu erzielen müssen Faktoren wie die Laufleistung, Abnutzung, Wertstabilität sowie weitere Punkte bewertet werden.

Unterschiedliches Leistungsangebot

Als Grundlage aller weiteren Bewertungen dienen meist Wertgutachten. Hierbei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Andererseits ist es auch möglich, den Händlereinkaufswert sowie den Wiederbeschaffungswert zu ermitteln. Wir unterscheiden so in verschiedenen Kategorien, zu welcher Summe ein Kauf noch sinnvoll ist. Zu unserem Leistungsumfang gehören auch die Übernahmen von Firmenwägen, die Leasing-Rücknahme und die Ermittlung des Wertes Ihres Oldtimers.

Fundament eines soliden Angebotspreises

Unsere Kfz-Sachverständige in Ihrlerstein prüfen Fahrzeuge bis ins kleinste Detail. In die Bewertung lassen wir alle für den Wert relevanten Daten bzw. Kriterien einfließen. Daher kann es durchaus nützlich sein, eine neutrale Meinung des Fachmannes einzuholen. Wir prüfen für sie ob und in welchem Rahmen der Preis gerechtfertigt ist. Mit einem Termin bei unseren Kfz-Sachverständigen in Ihrlerstein können sie sicher sein, dass unsere Experten für sie eine neutrale Wertermittlung unter Berücksichtigung aller Punkte erfassen. Dabei werden ebenso Schäden und Mängel aufgedeckt, die der Verkäufer eventuell verschwiegen hat oder von denen er keine Kenntnis hatte. Vereinbaren Sie einfach einen Termin in Ihrlerstein und lassen es von unseren Experten prüfen – es wird sich mit Sicherheit lohnen.

Begutachtung von Oldtimern

Zur Anschaffung eines Oldtimers wird ein spezielles Gutachten benötigt (§23 StVZO). Bis 2006 gab es die besondere Betriebserlaubnis für Oldtimer, die jetzt durch das Gutachten ersetzt wurde (§§9 Absatz 1 und 17 FZV).

Was ist in einem Oldtimergutachten alles enthalten?

Das Gutachten wird heute strukturell einfacher und damit übersichtlicher gehalten. Dabei hat sich jedoch gar nichts am bisherige Maßstab der Bewertung nach VkBl. 1997 Seite 538 geändert. Zu den relevanten Punkten dieses Gutachtens gehören:

  • Vorgestellt werden kann nur ein verkehrstüchtiger Oldtimer.
  • Es muss ein Originalzustand vorliegen
  • Der Pflege- und Erhaltungszustand muss so weit gewährleistet sein, um es als technisches Denkmal würdigen zu können.
Der Prozess der Oldtimerzulassung wurde durch den Versicht der früheren Bewertungsskala in der Neufassung der FZV vereinfacht. Der Grund dafür war, dass die Oldtimer-Zulassung einfacher gemacht werden sollte. Für eine Zuteilung des Oldtimerkennzeichens ist die Werteskala unerheblich. Der Zulassungsbehörde genügt ein positiv abgeschlossenes Kfz-Gutachten.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Der jeweilige Umfang des Gutachtens für Oldtimer

Die Überprüfung eines Oldtimers, der bereits zugelassen ist, geschieht in Form einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Zusätzlich werden die Bauteile auf ihre Originalität hin geprüft. Fast keine anderen Bauteile als originale Bauteile dürfen an einem Oldtimer verbaut sein, um die gewünschte Oldtimerzulassung zu erhalten. Lassen Sie sich zu all diesen Fragen gerne von unseren Kfz-Sachverständigen in Ihrlerstein näher beraten!

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