Die Kfz-Gutachter in Iffeldorf

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Iffeldorf bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Iffeldorf.

KONTAKTANFRAGE
Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Iffeldorf

Als Kfz-Gutachter in Iffeldorf und Auto-Sachverständige in Iffeldorf bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir     antworten so schnell wie möglich.

TÜV Nord Logo
Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Die Anfertigung von Schadengutachten nach einem Verkehrsunfall

In Deutschland ereignen sich viele Verkehrsunfälle. Die belegen die alljährlichen Statistiken von Versicherern, welche rund vier Millionen Unfallschäden listen. Eine Feststellung des Schadens ist, um die Versicherungsansprüche geltend zu machen, für Betroffene durch einen neutralen Kfz Gutachter in Iffeldorf schnellstmöglich durchführen zu lassen Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Nach einem Straßenverkehrsunfall stellen sich unzählige Fragen. Einige Fragen lassen sich hierbei nur per Gutachten klären:

  • Wie hoch sind die Kosten, welche für die Unfallreparatur anfallen können?
  • Hat der Wagen eine Wertminderung erlitten? In welcher Höhe?
  • Sind Aspekte des wirtschaftlichen Totalschadens anzurechnen?
  • Auch die Höhe des Rest- bzw. Wiederbeschaffungswert ist von großer Bedeutung.

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Iffeldorf vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Die gegnerische Versicherung zahlt den entstandenen Schaden an ihrem Fahrzeug mindestens ab einer Schadenshöhe von 750 Euro.

Autounfall: Schadengutachten

Welche Vorteile erhalten Sie durch das neutrale Schadensgutachten?

Ein neutrales Kfz Gutachten dient vor allem der Rechtssicherheit und einer sicheren Abwicklung der Schadensregulierung. Darüber hinaus erhalten Sie in Iffeldorf eine kompetente Beratung. Sollte es sich allerdings nur um einen Bagatellschaden handeln, dann gibt es jedoch alternative, günstigere Methoden den Schaden zu bewerten, hier raten wir dann möglicherweise von einem Vollgutachten ab. Sollte es sich um einen Schaden der Teilkasko handeln oder Sie der Verursacher des Unfall sein, dann sind die Rahmenbedingungen Ihrer Versicherung für uns bindend. Auch in diesem Fall dürfen Sie uns gerne kontaktieren!

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Bestimmung des Wertes des Fahrzeugs

Ein Fahrzeugverkauf kann viele verschiedene Gründe haben. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Unterschiedliche Eigenschaften üben hierauf einen Einfluss aus. Vor einem Verkauf müssen viele Dinge, wie die Beständigkeit, die Laufleistung und der Grad der Abnutzung bestimmt werden, um den Restwert eindeutig zu bestimmen.

Unterschiedliches Leistungsangebot

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Aber auch ein Wiederbeschaffungswert oder Händlereinkaufswert wird festgelegt. Es erfolgt dabei auch eine Unterscheidung der verschiedenen Kategorien, bis zu welcher Summe ein Kauf von wem sinnvoll wäre. Dieses Kriterium greift oft bei der Bewertung von Leasing-Rückläufern oder der Übernahme von Firmenwägen in private Nutzung oder Händlerhand.

Die Grundlage eines guten Angebotspreises

Das Objekt der Begierde wird von unseren Gutachtern in Iffeldorf auf Herz und Nieren geprüft. In die Bewertung fließen alle für den Wert relevanten Kriterien ein. Handeln gehört beim Kauf und Verkauf eines Fahrzeugs immer mit dazu, umso nützlicher ist es eine neutrale Bewertung vorliegen zu haben. Wir als Kfz Sachverständige in Iffeldorf garantieren Ihnen daher eine seriöse Auskunft darüber, in welcher Preisspanne sich das Fahrzeug bewegt. Unsere Kfz-Sachverständige entdecken dabei auch Schäden, die nicht explizit aufgeführt sind. Es lohnt sich – vereinbaren Sie einfach einen Termin in Iffeldorf und lassen es von unseren Experten prüfen.

Oldtimerbegutachtung

Für das Fahren eines Oldtimers wird laut Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ein Gutachten des Fahrzeuges nach § 23 StVZO benötigt. Dieses Gutachten ersetzt die besondere Betriebserlaubnis, die bis 2006 vorgeschrieben war (§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Was ist in dem Gutachten für Oldtimer enthalten?

Das Gutachten wurde neu strukturiert und ist nun einfacher und übersichtlicher gestaltet. Dabei hat sich jedoch gar nichts am bisherige Maßstab der Bewertung nach VkBl. 1997 Seite 538 geändert. Demnach sind die zentralsten Punkte des Oldtimergutachtens:

  • Der potenzielle Oldtimer muss verkehrstüchtig sein.
  • Das Fahrzeug muss Originalbauteile enthalten
  • Der Pflege- und Erhaltungszustand muss genügen, um es als technisches Denkmal zu würdigen.
Auf die frühere Bewertungsskala wird seit der Neufassung der FZV verzichtet. Diese Werteskala ist für die Zulassung mit einem Oldtimerkennzeichen nicht notwendig. Diese Werteskala ist für die Zulassung mit einem Oldtimerkennzeichen nicht notwendig. Hierbei ist die Werteskala für die Genehmigung des Kennzeichens für den Oldtimer nicht von Bedeutung. Der Zulassungsbehörde genügt dadurch ein Schriftstück eines Gutachters mit der positiven Bewertung.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Was umfasst ein Gutachten für Oldtimer?

Zunächst hat eine durch uns erfolgende Überprüfung des zugelassenen Fahrzeugs den Umfang von einer Hauptuntersuchung gemäß Paragraph 29 StVZO. Zusätzlich werden die Bauteile auf ihre Originalität hin geprüft. Um eine Zulassung für einen Oldtimer zu bekommen, ist es Voraussetzung, dass nur originale Bauteile verwendet wurden. Lassen Sie sich daher von unserem Kfz-Gutachter in Iffeldorf hierzu genauer beraten!

Weiteres zu Gutachter Profi: Ihrem Kfz-Sachverständigen in Iffeldorf


Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Iffeldorf für Sie da sind:
82393
Kfz Sachverständige in Altenstadt bei Schongau: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Altenstadt bei Schongau
Kfz Sachverständige in Antdorf: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Antdorf
Kfz Sachverständige in Bernbeuren: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Bernbeuren
Kfz Sachverständige in Bernried am Starnberger See: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Bernried am Starnberger See
Kfz Sachverständige in Böbing: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Böbing
Kfz Sachverständige in Burggen: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Burggen
Kfz Sachverständige in Eberfing: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Eberfing
Kfz Sachverständige in Eglfing: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Eglfing
Kfz-Sachverständige in Ingenried: Auch in Ingenried bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Oberhausen (Oberbayern): Auch in Oberhausen (Oberbayern) bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Obersöchering: Auch in Obersöchering bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Pähl: Auch in Pähl bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Peißenberg: Auch in Peißenberg bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Peiting: Auch in Peiting bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Penzberg: Auch in Penzberg bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Polling: Auch in Polling bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Prem: Auch in Prem bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Raisting: Auch in Raisting bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Rottenbuch: Auch in Rottenbuch bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Schongau: Auch in Schongau bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Schwabbruck: Auch in Schwabbruck bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Schwabsoien: Auch in Schwabsoien bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Seeshaupt: Auch in Seeshaupt bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Sindelsdorf: Auch in Sindelsdorf bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Steingaden: Auch in Steingaden bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Weilheim in Oberbayern: Auch in Weilheim in Oberbayern bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Wessobrunn: Auch in Wessobrunn bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Wielenbach: Auch in Wielenbach bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Wildsteig: Auch in Wildsteig bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.


Gutachter Profi » Bayern » Kreis Weilheim-Schongau » Iffeldorf