Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Hillersleben bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Hillersleben.
KONTAKTANFRAGEAls Kfz-Gutachter in Hillersleben und Auto-Sachverständige in Hillersleben bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:
Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall
Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf
Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir antworten so schnell wie möglich.
Ein Autounfall passiert sehr schnell, in Deutschland zählen die Versicherer alljährlich rund rund vier Millionen Unfallschäden. Sachschäden selbst bei leichten Unfällen müssen gegenüber dem Versicherungsgeber von KFZ-Versicherungen über ein Gutachten bewertet werden. Ein neutraler Kfz Sachverständiger in Hillersleben sollte vom Versicherungsnehmer daher schnellstmöglich beauftragt werden. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.
Es gibt viele wichtige Fragen, welche sich nach einem Autounfall stellen und die lediglich durch ein Gutachten aufzuklären sind.
Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Hillersleben vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Die jeweilige gegnerische Versicherung zahlt, wenn Sie Geschädigter durch einen Unfall sind, die Kosten mindestens ab einem Schadenseintritt in Höhe von 750 €.
Durch das Gutachten erhalten Sie eine problemlose Schadenregulierung und Rechtssicherheit. Dazu wird Ihnen in Hillersleben eine kompetente Beratung gewährt. Gerade bei einem Bagatellschaden gibt es anderweitige, preiswerte Verfahren den Unfallschaden festzustellen, daher raten wir hier bei Bedarf von einem Vollgutachten ab. Sollte es sich dagegen um einen Schaden der Teilkasko handeln oder Sie der Unfallverursacher sein, dann sind für uns die Rahmenbedingungen ihrer Versicherung einzuhalten. Auch in einem solchen Fall sollten Sie und sofort kontaktieren!
Gründe für den Verkauf eines Fahrzeuges gibt es verschiedene. Von besonderer Bedeutung ist aber die Ermittlung des jeweiligen Fahrzeugwertes. Für diese Bewertung spielen ganz unterschiedliche Faktoren eine entscheidende Rolle. Um ein optimales Endergebnis bei der Wertermittlung zu erzielen müssen Faktoren wie die Laufleistung, Abnutzung, Wertstabilität sowie weitere Punkte bewertet werden.
Als Grundlage aller weiteren Bewertungen dienen meist Wertgutachten. Hierbei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Mitunter ist der Wiederbeschaffungswert zu berechnen und der Händlereinkaufswert wird festgelegt. Auf diese Weise können wir auch in verschiedenen Kategorien unterscheiden, für welche Person der Kauf bis zu einer Höhe von welchem Betrag noch sinnhaft ist. Bei uns werden auch Leasing-Rücknahmen, die Evaluierung von Oldtimer-Werten sowie die Übernahme von Firmenwagen behandelt.
Unsere Kfz Gutachter in Hillersleben prüfen das gewünschte Fahrzeug umfassend. Alle Gesichtspunkte, die den Wert des Fahrzeugs betreffen fließen dabei in unsere Bewertung mit ein. Gerade beim Kauf und Verkauf von Fahrzeugen wird viel gehandelt – deshalb macht es hierbei Sinn, sich eine neutrale Meinung einzuholen. Im Rahmen eines Termins bei unseren Kfz Gutachter in Hillersleben garantieren wir Ihnen eine belastbare Auskunft darüber zu geben, in welcher Spanne sich der Preis bewegen darf. Zudem werden auch Schäden, welche möglicherweise nicht offenbart wurden, zuverlässig durch uns gefunden. Vereinbaren Sie einfach einen Termin und lassen Sie sich von unseren Experten in Hillersleben helfen. Das wird sich definitiv auszahlen lassen.
Zur Anschaffung eines Oldtimers wird ein spezielles Gutachten benötigt (§23 StVZO). Bis 2006 gab es die besondere Betriebserlaubnis für Oldtimer, die jetzt durch das Gutachten ersetzt wurde (§§9 Absatz 1 und 17 FZV).
Im Vergleich zu den vorherigen Anforderungen ist die Struktur des Gutachtens nun übersichtlicher und einfacher gehalten. Der Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 Seite 538 ist aber gleich geblieben. Zu den relevanten Punkten dieses Gutachtens gehören:
Zunächst wird wie bei einem konventionellen Fahrzeug eine Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO durchgeführt. Hinzu kommt noch die Prüfung der Originalität der verbauten Teile am Auto. Für eine beliebte Oldtimerzulassung ist es notwendig, dass nahezu ausschließlich originale Bauteile verbaut sind. Lassen Sie sich zu all diesen Fragen gerne von unseren Kfz-Sachverständigen in Hillersleben näher beraten!
Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Hillersleben für Sie da sind: