Die Kfz-Gutachter in Henschtal

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Henschtal bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Henschtal.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Henschtal

Als Kfz-Gutachter in Henschtal und Auto-Sachverständige in Henschtal bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Erstellung von Schadengutachten nach einem Unfall

Ein Autounfall passiert sehr schnell, in Deutschland zählen die Versicherer alljährlich rund rund vier Millionen Unfallschäden. Sachschäden selbst bei leichten Unfällen müssen gegenüber dem Versicherungsgeber von KFZ-Versicherungen über ein Gutachten bewertet werden. Ein neutraler Kfz Sachverständiger in Henschtal sollte vom Versicherungsnehmer daher schnellstmöglich beauftragt werden. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Gerade nach einem Unfall kommen zahlreiche wichtige Fragen auf, die nur im Rahmen eines Gutachtens zu beantworten sind:

  • Welche Reparaturkosten sind durch den Unfall angefallen?
  • Hat das Kraftfahrzeug eine Wertminderung erlitten und falls ja, in welcher Höhe?
  • Liegt sogar ein technischer oder wirtschaftlicher Totalschaden vor?
  • Wie hoch sind Rest- und Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Henschtal vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Die jeweilige gegnerische Versicherung zahlt, wenn Sie Geschädigter durch einen Unfall sind, die Kosten mindestens ab einem Schadenseintritt in Höhe von 750 €.

Autounfall: Schadengutachten

Welche Vorteile erhalten Sie durch das neutrale Schadensgutachten?

Mit dem neutralen Schadensgutachten erhalten Sie neben Rechtssicherheit auch eine ausgezeichnete Schadenregulierung. Dazu wird Ihnen in Henschtal eine kompetente Beratung gewährt. Gerade bei einem Bagatellschaden gibt es anderweitige, preiswerte Verfahren den Unfallschaden festzustellen, daher raten wir hier bei Bedarf von einem Vollgutachten ab. Sollte es sich dagegen um einen Schaden der Teilkasko handeln oder Sie der Unfallverursacher sein, dann sind für uns die Rahmenbedingungen ihrer Versicherung einzuhalten. Es sollte in jedem Fall Kontakt mit uns aufgenommen werden.

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Feststellen des Fahrzeugwertes

Ein Fahrzeugverkauf kann viele verschiedene Gründe haben. Von besonderer Bedeutung ist aber die Ermittlung des jeweiligen Fahrzeugwertes. Für diese Bewertung spielen ganz unterschiedliche Faktoren eine entscheidende Rolle. Um ein optimales Endergebnis bei der Wertermittlung zu erzielen müssen Faktoren wie die Laufleistung, Abnutzung, Wertstabilität sowie weitere Punkte bewertet werden.

Unterschiedliches Leistungsangebot

Als Grundlage aller weiteren Bewertungen dienen meist Wertgutachten. Hierbei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Mitunter ist der Wiederbeschaffungswert zu berechnen und der Händlereinkaufswert wird festgelegt. Auf diese Weise können wir auch in verschiedenen Kategorien unterscheiden, für welche Person der Kauf bis zu einer Höhe von welchem Betrag noch sinnhaft ist. Bei uns werden auch Leasing-Rücknahmen, die Evaluierung von Oldtimer-Werten sowie die Übernahme von Firmenwagen behandelt.

Die Grundlage eines wertbeständigen Angebotspreises

Das von Ihnen ausgesuchte Auto wird von unseren Fachleuten in Henschtal auf Herz und Nieren geprüft. Alle Gesichtspunkte, die den Wert des Fahrzeugs betreffen fließen dabei in unsere Bewertung mit ein. Gerade beim Kauf und Verkauf von Fahrzeugen wird viel gehandelt – deshalb macht es hierbei Sinn, sich eine neutrale Meinung einzuholen. Im Rahmen eines Termins bei unseren Kfz Gutachter in Henschtal garantieren wir Ihnen eine belastbare Auskunft darüber zu geben, in welcher Spanne sich der Preis bewegen darf. Unsere Kfz-Gutachter entdecken dabei auch Schäden, die nicht explizit genannt wurden. Aus diesem Grund zahlt es sich für Sie aus, bei uns einen Termin in Henschtal zu vereinbaren und Ihr Auto von unseren Fachleuten prüfen zu lassen.

Die Bewertung von Oldtimern

Laut der Fahrzeugzulassungsverordnung, kurz FZV, wird für einen Oldtimer ein Gutachten nach § 23 StVZO benötigt. Ein Gutachten ersetzt nach §§ 9 Absatz 1 und 17 FZV die besondere Betriebserlaubnis. Letztere war bis 2006 Vorschrift.

Was ist in dem Gutachten für Oldtimer enthalten?

Im Vergleich zu den vorherigen Anforderungen ist die Struktur des Gutachtens nun übersichtlicher und einfacher gehalten. Dabei hat sich jedoch gar nichts am bisherige Maßstab der Bewertung nach VkBl. 1997 Seite 538 geändert. Zu den relevanten Punkten dieses Gutachtens gehören:

  • Vorgestellt werden kann nur ein verkehrstüchtiger Oldtimer.
  • Es muss ein Originalzustand vorliegen
  • Der Pflege- und Erhaltungszustand muss so weit gewährleistet sein, um es als technisches Denkmal würdigen zu können.
Der Prozess der Oldtimerzulassung wurde durch den Versicht der früheren Bewertungsskala in der Neufassung der FZV vereinfacht. Der Grund dafür war, dass die Oldtimer-Zulassung einfacher gemacht werden sollte. Für eine Zuteilung des Oldtimerkennzeichens ist die Werteskala unerheblich. Der Zulassungsbehörde genügt ein positiv abgeschlossenes Kfz-Gutachten.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Der jeweilige Umfang des Gutachtens für Oldtimer

Die Überprüfung eines Oldtimers, der bereits zugelassen ist, geschieht in Form einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Zusätzlich werden die Bauteile auf ihre Originalität hin geprüft. Fast keine anderen Bauteile als originale Bauteile dürfen an einem Oldtimer verbaut sein, um die gewünschte Oldtimerzulassung zu erhalten. Lassen Sie sich zu all diesen Fragen gerne von unseren Kfz-Sachverständigen in Henschtal näher beraten!

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Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Henschtal für Sie da sind:
66909
Kfz Sachverständige in Herchweiler: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Herchweiler
Kfz Sachverständige in Herren-Sulzbach: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Herren-Sulzbach
Kfz Sachverständige in Herschweiler-Pettersheim: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Herschweiler-Pettersheim
Kfz Sachverständige in Hinzweiler: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Hinzweiler
Kfz Sachverständige in Hohenöllen: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Hohenöllen
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Kfz Sachverständige in Hüffler: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Hüffler
Kfz Sachverständige in Jettenbach: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Jettenbach
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Kfz Sachverständige in Konken: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Konken
Kfz Sachverständige in Kreimbach-Kaulbach: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Kreimbach-Kaulbach
Kfz Sachverständige in Krottelbach: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Krottelbach
Kfz Sachverständige in Kusel: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Kusel
Kfz Sachverständige in Langenbach (Pfalz): Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Langenbach (Pfalz)
Kfz Sachverständige in Langweiler bei Lauterecken: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Langweiler bei Lauterecken
Kfz Sachverständige in Lauterecken: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Lauterecken
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Kfz Sachverständige in Niederalben: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Niederalben
Kfz Sachverständige in Niederstaufenbach: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Niederstaufenbach
Kfz-Sachverständige in Hefersweiler: Auch in Hefersweiler bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Hausweiler: Auch in Hausweiler bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Haschbach am Remigiusberg: Auch in Haschbach am Remigiusberg bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Grumbach: Auch in Grumbach bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Gries: Auch in Gries bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Glanbrücken: Auch in Glanbrücken bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Glan-Münchweiler: Auch in Glan-Münchweiler bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Ginsweiler: Auch in Ginsweiler bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Frohnhofen: Auch in Frohnhofen bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Föckelberg: Auch in Föckelberg bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Etschberg: Auch in Etschberg bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Eßweiler: Auch in Eßweiler bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Erdesbach: Auch in Erdesbach bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
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Kfz-Sachverständige in Einöllen: Auch in Einöllen bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.


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