Die Kfz-Gutachter in Hardert

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Hardert bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Hardert.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Hardert

Als Kfz-Gutachter in Hardert und Auto-Sachverständige in Hardert bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir     antworten so schnell wie möglich.

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Erstellung von Schadensgutachten nach Unfällen

Schnell ist ein Autounfall passiert, die Versicherer in Deutschland zählen jährlich etwa vier Millionen Schäden durch Unfälle. Betroffene sollten hierbei auf jeden Fall den entstandenen Schaden so schnell wie möglich von einem neutralen Kfz-Sachverständigen in Hardert bewerten lassen, damit auch alle Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden können. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Gerade nach einem Unfall kommen zahlreiche wichtige Fragen auf, die nur im Rahmen eines Gutachtens zu beantworten sind:

  • Welche Kosten für die Reparatur der Unfallschäden können anfallen?
  • Hat das Kraftfahrzeug eine Wertminderung erlitten und falls ja, in welcher Höhe?
  • Liegt ein wirtschaftlicher bzw. technischer Totalschaden vor?
  • Wie hoch fällt der Wiederbeschaffungswert sowie der Restwert aus?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Hardert vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Sind Sie Unfallgeschädigter, so übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens ab einem entstandenen Schaden von 750 Euro.

Autounfall: Schadengutachten

Welche Vorteile ein neutrales Schadensgutachten bietet

Rechtssicherheit im Streitfall, einwandfreie Schadenregulierung ohne Folgekosten Darüber hinaus erhalten Sie in Hardert eine kompetente Beratung. Bei kleineren Schäden, raten wir in einzelnen Fällen von einem Vollguthaben ab, denn es gibt in Hardert günstigere Möglichkeiten der Schadensbeurteilung. Sind Sie Unfallverursacher oder handelt es sich um einen Teilkaskoschaden, müssen wir uns nach den Regelungen Ihrer Versicherung richten. Trotzdem sollten Sie sich aber auch in diesem Fall an uns wenden.

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln Ihren Fahrzeugwert

Gründe für den Verkauf eines Fahrzeuges gibt es verschiedene. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Hierfür sind zahlreiche Faktoren entscheidend. Bewertet werden müssen vor dem entgültigen Verkauf unter anderem Laufleistung, Beständigkeit, Abnutzung und viele weiteren Eigenschaften.

Vielfältiges Leistungsangebot

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Auf der anderen Seite können ebenso der Händlereinkaufswert wie auch der Wiederbeschaffungswert ermittelt werden. So unterscheiden wir auch in unterschiedliche Kategorien, für wen der Kauf bis zu welcher Summe noch sinnvoll ist. Ebenfalls spielen Leasing-Rückläufer, die Wertermittlung von Oldtimern und die Übernahme von Firmenfahrzeugen eine essentiell wichtige Rolle.

Basis eines soliden Angebotspreises

Das von Ihnen ausgesuchte Auto wird von unseren Fachleuten in Hardert auf Herz und Nieren geprüft. Hierbei werden alle Aspekte, welche für den Wert von Bedeutung sind, einbezogen. Da es beim Verkauf oder Kauf eines Fahrzeugs zu Verhandlungen kommen kann, wäre es sinnvoll, sich eine neutrale Meinung anzuhören. Mit einem Termin bei unseren Gutachtern in Hardert geben wir Ihnen eine sichere Auskunft darüber, in welchem Bereich der angebotene Preis realistisch ist. Unsere Kfz-Gutachter entdecken dabei auch Schäden, die nicht explizit genannt wurden. Ein Termin bei unserem Kfz-Sachverständigen in Hardert zahlt sich damit für Sie aus.

Die Begutachtung von Oldtimern

Laut der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist für das Fahren eines Fahrzeugs ein nach § 23 StVZO durchgeführtes Gutachten notwendig. Die bis ins Jahr 2006 gültige besondere Betriebserlaubnis wird durch dieses Fahrzeuggutachten somit ersetzt (siehe auch §§ 9 Abs. 1 und 17 FZV).

Was ist in einem Oldtimer-Gutachten enthalten?

Der Aufbau und Inhalt des Gutachtens ist im Vergleich zur früheren Struktur übersichtlicher und einfacher ausgestaltet. Der Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 Seite 538 ist aber gleich geblieben. Die bedeutendsten Punkte des Oldtimergutachtens sind:

  • Der potenzielle Oldtimer muss verkehrstüchtig sein.
  • Im Fahrzeug müssen Originalbauteile verbaut sein
  • Pflege- und Erhaltungszustand sollten so ansprechend sein, dass es sich lohnt, das Fahrzeug als technisches Denkmal zu würdigen.
Auf die frühere Bewertungsskala wurde mit der Neufassung der FZV inzwischen verzichtet. Diese Werteskala ist für die Zulassung mit einem Oldtimerkennzeichen nicht notwendig. Hierbei ist die Werteskala für die Genehmigung des Kennzeichens für den Oldtimer nicht von Bedeutung. Der Zulassungsbehörde genügt dadurch ein Schriftstück eines Gutachters mit der positiven Bewertung.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Was umfasst ein Gutachten für Oldtimer?

Zunächst hat eine durch uns erfolgende Überprüfung des zugelassenen Fahrzeugs den Umfang von einer Hauptuntersuchung gemäß Paragraph 29 StVZO. Zusätzlich werden die Bauteile auf ihre Originalität hin geprüft. Um eine Zulassung für einen Oldtimer zu bekommen, ist es Voraussetzung, dass nur originale Bauteile verwendet wurden. Lassen Sie sich daher von unserem Kfz-Gutachter in Hardert hierzu genauer beraten!

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Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Hardert für Sie da sind:
56579
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Kfz Sachverständige in Dernbach bei Dierdorf: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Dernbach bei Dierdorf
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