Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Guderhandviertel bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Guderhandviertel.
KONTAKTANFRAGEAls Kfz-Gutachter in Guderhandviertel und Auto-Sachverständige in Guderhandviertel bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:
Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall
Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf
Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir antworten so schnell wie möglich.
Ein Autounfall passiert sehr schnell, in Deutschland zählen die Versicherer alljährlich rund rund vier Millionen Unfallschäden. Damit beim Unfall alle Versicherungsansprüche geltend gemacht werden können, sollten betroffene den Schaden umgehend von einem neutralen Kfz Gutachter in Guderhandviertel bewerten lassen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.
Nach einem Unfall ergeben sich einige wichtigen Fragen, die durch ein Gutachten zu klären sind:
Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Guderhandviertel vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Falls Sie der Unfallgeschädigte sind, dann können Sie von der gegnerischen Versicherung eine Kostenübernahme ab einem Schaden von mindestens 750 Euro erwarten.
Das Kfz-Gutachten gibt Ihnen sowohl Rechtssicherheit als auch die Garantie einer optimalen Schadensregulierung. Darüber hinaus erhalten Sie in Guderhandviertel eine kompetente Beratung. Mitunter ist ein Bagatellschaden in Guderhandviertel preisgünstiger abzuwickeln, als mit einem Vollgutachten. Falls Sie der Unfallverursacher sind und es sich dabei um einen Teilkaskoschaden handelt, sind für uns die in ihrer Versicherung geregelten Regelungen bindend. Kontaktieren Sie uns in Guderhandviertel auch hierfür!
Die Gründe für den Verkauf des Fahrzeugs können mannigfach sein. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Hier spielen zahlreiche Einflussfaktoren eine Rolle. Vor einem Verkauf müssen viele Dinge, wie die Beständigkeit, die Laufleistung und der Grad der Abnutzung bestimmt werden, um den Restwert eindeutig zu bestimmen.
Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Auf der anderen Seite kann auch der Händlereinkaufs- wie auch der Wiederbeschaffungswert ermittelt werden. Nur so können wir beurteilen, wann, für wen und bis zu welchem Wert sich ein Kauf lohnt. Zu unserem Dienstleistungsangebot zählen auch Leasing-Rücknahmen, Wertermittlung von Oldtimern sowie Übernahme von Firmenwägen.
Wir als Kfz-Sachverständige in Guderhandviertel prüfen das Objekt in Form des Fahrzeuges ganz genau. Hierbei fließen alle für den Wert ausschlaggebenden Kriterien in die Bewertung ein. Da beim Verkauf oder Kauf eines Fahrzeugs immer gehandelt wird, ist es durchaus nützlich eine neutrale Meinung einzuholen. Wir als Kfz Sachverständige in Guderhandviertel garantieren Ihnen damit eine gute Einschätzung, ob der Ihnen angebotene Preis dem angebotenen Objekt auch gerechtfertigt ist. Wir decken außerdem Schäden am Fahrzeug auf, die eventuell verschwiegen wurden. Machen Sie einen Termin bei unseren Kfz-Gutachtern in Guderhandviertel und lassen Sie eine Prüfung vornehmen.
Für das Fahren eines Oldtimers ist laut der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) ein Fahrzeuggutachten notwendig (siehe auch § 23 StVZO). Die bis 2006 vorgeschriebene besondere Betriebserlaubnis wird durch ein solches Gutachten ersetzt (siehe auch §§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).
Das Gutachten wurde neu strukturiert und ist nun einfacher und übersichtlicher gestaltet. Keinen Änderungen unterlegen hat jedoch der bisherige Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 S. 538. Die bedeutendsten Punkte des Oldtimergutachtens sind:
Die Überprüfung des zugelassenen Fahrzeugs hat gegenwärtig den Umfang der bekannten Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Außerdem wird überprüft, ob alle Bauteile Originale sind. Damit das Fahrzeug die beliebte Zulassung als Oldtimer erhält, darf dieses fast nur Originalbauteile enthalten. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Guderhandviertel hierzu!
Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Guderhandviertel für Sie da sind: