Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Grube bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Grube.
KONTAKTANFRAGEAls Kfz-Gutachter in Grube und Auto-Sachverständige in Grube bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:
Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall
Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf
Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir antworten so schnell wie möglich.
Schnell ist ein Autounfall passiert, die Versicherer in Deutschland zählen jährlich etwa vier Millionen Schäden durch Unfälle. Damit beim Unfall alle Versicherungsansprüche geltend gemacht werden können, sollten betroffene den Schaden umgehend von einem neutralen Kfz Gutachter in Grube bewerten lassen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.
Ein Kfz-Gutachter kann nach einem Unfall folgende Fragen beantworten:
Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Grube vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Falls Sie der Unfallgeschädigte sind, dann können Sie von der gegnerischen Versicherung eine Kostenübernahme ab einem Schaden von mindestens 750 Euro erwarten.
Das Gutachten ermöglicht Ihnen eine komplette Regulierung des Schadens und bieten darüber hinaus noch Rechtssicherheit. Darüber hinaus erhalten Sie in Grube eine kompetente Beratung. Mitunter ist ein Bagatellschaden in Grube preisgünstiger abzuwickeln, als mit einem Vollgutachten. Falls Sie der Unfallverursacher sind und es sich dabei um einen Teilkaskoschaden handelt, sind für uns die in ihrer Versicherung geregelten Regelungen bindend. Auch der Schädiger sollte uns in dem Fall kontaktieren.
Es gibt gute Gründe für einen Verkauf des Fahrzeugs in Grube. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Für diese Bewertung spielen ganz unterschiedliche Faktoren eine entscheidende Rolle. Vor einem Verkauf müssen viele Dinge, wie die Beständigkeit, die Laufleistung und der Grad der Abnutzung bestimmt werden, um den Restwert eindeutig zu bestimmen.
Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Auf der anderen Seite kann auch der Händlereinkaufs- wie auch der Wiederbeschaffungswert ermittelt werden. Nur so können wir beurteilen, wann, für wen und bis zu welchem Wert sich ein Kauf lohnt. Zu unserem Dienstleistungsangebot zählen auch Leasing-Rücknahmen, Wertermittlung von Oldtimern sowie Übernahme von Firmenwägen.
Das Fahrzeug wird von unseren Kfz-Gutachtern in Grube bis ins kleinste Detail geprüft. Hierbei fließen alle für den Wert ausschlaggebenden Kriterien in die Bewertung ein. Da beim Verkauf oder Kauf eines Fahrzeugs immer gehandelt wird, ist es durchaus nützlich eine neutrale Meinung einzuholen. Wir als Kfz Sachverständige in Grube garantieren Ihnen damit eine gute Einschätzung, ob der Ihnen angebotene Preis dem angebotenen Objekt auch gerechtfertigt ist. Auch nicht genannte Schäden werden von unseren Kfz Sachverständigen sorgfältig überprüft. Aus diesem Grund zahlt es sich für Sie aus, bei uns einen Termin in Grube zu vereinbaren und Ihr Auto von unseren Fachleuten prüfen zu lassen.
Für das Fahren eines Oldtimers wird laut Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ein Gutachten des Fahrzeuges nach § 23 StVZO benötigt. Dieses Gutachten ersetzt die besondere Betriebserlaubnis, die bis 2006 vorgeschrieben war (§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).
Gegenüber vorherigen Anforderungen wurde die Struktur des neuen Gutachtens übersichtlicher und einfacher ausgefertigt. Der nach VkBl. 1997 Seite 538 herangezogene Bewertungsmaßstab bleibt weiterhin bestehen. Demnach sind die zentralsten Punkte des Oldtimergutachtens:
Die Begutachtung des bereits zugelassenen Fahrzeuges ist zu Anfang nicht von einer herkömmlichen Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO zu unterscheiden. Hinzu kommt noch die Prüfung der Originalität der verbauten Teile am Auto. Um eine Oldtimerzulassung erhalten zu können, müssen fast ausschließlich Originalbauteile verbaut sein. Lassen Sie sich daher von unserem Kfz-Gutachter in Grube hierzu genauer beraten!
Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Grube für Sie da sind: