Die Kfz-Gutachter in Großweitzschen

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Großweitzschen bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Großweitzschen.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Großweitzschen

Als Kfz-Gutachter in Großweitzschen und Auto-Sachverständige in Großweitzschen bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Schadensgutachten nach einem Unfall erstellen lassen

Ein Unfall mit dem Auto passiert heutzutage sehr schnell und in Deutschland werden etwa vier Millionen Unfallschäden von den Versicherungen gezählt. Ist jemand in einem Unfall verwickelt, sollte schnellstmöglich ein neutraler Kfz-Sachverständiger in Großweitzschen den Schaden bzw. die Schadenshöhe feststellen. Dies ist erforderlich um etwaige Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Nach einem Unfall stellen sich zahlreiche Fragen, die durch das Gutachten zu klären sind:

  • Wie hoch sind die Kosten für eine Instandsetzung?
  • Entsteht eine Wertminderung durch den Schaden und in welchem Umfang?
  • Ist sogar ein wirtschaftlicher bzw. technischer Totalschaden zu verzeichnen?
  • Wie hoch sind Rest- und Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Großweitzschen vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Falls Sie Unfallgeschädigter sind, zahlt die gegnerische Versicherungspartei ab einem Schaden von 750 € die Schadenskosten.

Autounfall: Schadengutachten

Ihre Vorteile durch ein neutrales Schadengutachten

Ein neutrales Kfz Gutachten dient vor allem der Rechtssicherheit und einer sicheren Abwicklung der Schadensregulierung. Eine kompetente Beratung in Großweitzschen erhalten Sie ebenfalls. Bei einem Bagatellschaden raten wir gegebenenfalls vom Vollgutachten ab, doch es gibt andere, preiswerte Möglichkeiten, den Schaden festzustellen. Für den Fall, dass Sie der Unfallverursacher sind oder für den Fall, dass es sich um einen Teilkaskoschaden handelt, werden wir durch die Regelungen Ihrer Versicherung gebunden. Auch der Schädiger sollte uns in dem Fall kontaktieren.

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Feststellen des Fahrzeugwertes

Der Verkauf eines Fahrzeuges in Großweitzschen kann viele Gründe haben. Der Fahrzeugwert ist dabei immer von enormer Wichtigkeit. Und auf diesen haben unterschiedliche Eigenschaften einen Einfluss. Um ein optimales Endergebnis bei der Wertermittlung zu erzielen müssen Faktoren wie die Laufleistung, Abnutzung, Wertstabilität sowie weitere Punkte bewertet werden.

Unser Leistungangebot

Bei der Erstellung von Wertgutachten eines Kfz-Sachverständigen wird gleichzeitig ein Marktwert erstellt. Des Weiteren wird je nach Bedarf der Händlereinkaufswert bzw. der Wiederbeschaffungswert ermittelt. Wir unterscheiden dabei zwischen unterschiedlichen Kategorien, für wen sich der Verkauf des Autos bis zu welchem Preis noch lohnt. Die Evaluierung des Wertes bei einem Oldtimer zeigt dem Halter durch das Wertgutachten den aktuellen Verkehrswert und spielt im Arbeitsspektrum bei uns eine große Rolle.

Die Grundlage für solide Angebotspreise

Wir als Gutachter in Großweitzschen prüfen ihr Objekt der Begierde auf Herz und Nieren! Hierbei fließen sämtliche Kriterien, welche für den Wert relevant sind, in die Bewertung mit ein. Wer schonmal einen Gebrauchtwagen ver- oder gekauft hat weiß, dass über den Preis immer verhandelt wird, daher ist notwendig den Wert des Objektes zu kennen. Unsere Expertise als Kfz Sachverständige in Großweitzschen gibt Ihnen sichere Auskunft über einen angemessenen Preis. Auch schwer erkennbare Schäden, die nicht explizit aufgeführt sind, werden von uns zuverlässig entdeckt. Es lohnt sich, einen Termin mit unseren Kfz-Sachverständigen in Großweitzschen zu vereinbaren und Ihr Fahrzeug überprüfen zu lassen.

Oldtimer begutachten

Wenn Sie einen Oldtimer fahren möchten, benötigen Sie laut FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) ein Gutachten für das Fahrzeug (§ 23 StVZO). Die frühere besonderes Betriebserlaubnis, die bis 2006 Vorschrift war, wird durch dieses Gutachten ersetzt. (§§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Was beinhaltet ein Gutachten für Oldtimer?

Das neue Gutachten für Oldtimer ist übersichtlicher und einfacher geworden als die Vorschriften für die besondere Betriebserlaubnis. Der Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 Seite 538 wird im Gutachten beibehalten. Zu den relevanten Punkten dieses Gutachtens gehören:

  • Die nachgewiesene Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeuges.
  • Es muss ein Originalzustand vorliegen
  • Der Pflege- und Erhaltungszustand muss so weit gewährleistet sein, um es als technisches Denkmal würdigen zu können.
Der Prozess der Oldtimerzulassung wurde durch den Versicht der früheren Bewertungsskala in der Neufassung der FZV vereinfacht. Ziel davon ist die Vereinfachung der Zulassung von Oldtimern. Für eine Zuteilung des Oldtimerkennzeichens ist die Werteskala unerheblich. Der Zulassungsbehörde genügt ein positiv abgeschlossenes Kfz-Gutachten.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Inhalt des Oldtimergutachtens

Die Überprüfung eines Oldtimers, der bereits zugelassen ist, geschieht in Form einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Hinzu kommt noch die Prüfung der Originalität der verbauten Teile am Auto. Fast keine anderen Bauteile als originale Bauteile dürfen an einem Oldtimer verbaut sein, um die gewünschte Oldtimerzulassung zu erhalten. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Großweitzschen hierzu!

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Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Großweitzschen für Sie da sind:
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