Die Kfz-Gutachter in Groß Oesingen

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Groß Oesingen bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Groß Oesingen.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Groß Oesingen

Als Kfz-Gutachter in Groß Oesingen und Auto-Sachverständige in Groß Oesingen bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Schadensgutachtenserstellung nach einem Unfall

Allein in Deutschland werden von den Versicherern jährlich rund vier Millionen Schäden nach Unfällen beglichen – ein Autounfall ist nun mal schnell passiert. Damit beim Unfall alle Versicherungsansprüche geltend gemacht werden können, sollten betroffene den Schaden umgehend von einem neutralen Kfz Gutachter in Groß Oesingen bewerten lassen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Nach einem Unfall stellen sich zahlreiche Fragen, die durch das Gutachten zu klären sind:

  • Was für Kosten fallen bei einer Unfallreparatur an?
  • Entsteht eine Wertminderung durch den Schaden und in welchem Umfang?
  • Liegt womöglich ein wirtschaftlicher bzw. technischer Totalschaden des Fahrzeugs vor?
  • Wie hoch wären der Restwert und der Wiederbeschaffungswert?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Groß Oesingen vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Falls Sie der Unfallgeschädigte sind, dann können Sie von der gegnerischen Versicherung eine Kostenübernahme ab einem Schaden von mindestens 750 Euro erwarten.

Autounfall: Schadengutachten

Mit einem neutralen Schadensgutachten ergeben sich folgende Vorteile für Sie:

Mittels des Gutachtens erhalten Sie eine einwandfreie Schadenregulierung und Rechtssicherheit. Darüber hinaus erhalten Sie in Groß Oesingen eine kompetente Beratung. Mitunter ist ein Bagatellschaden in Groß Oesingen preisgünstiger abzuwickeln, als mit einem Vollgutachten. Falls Sie der Unfallverursacher sind und es sich dabei um einen Teilkaskoschaden handelt, sind für uns die in ihrer Versicherung geregelten Regelungen bindend. Doch auch in diesem Fall sollten Sie uns kontaktieren!

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Bestimmung des Wertes des Fahrzeugs

Gründe für den Verkauf eines Fahrzeuges gibt es verschiedene. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Und auf diesen haben unterschiedliche Eigenschaften einen Einfluss. Vor einem Verkauf müssen viele Dinge, wie die Beständigkeit, die Laufleistung und der Grad der Abnutzung bestimmt werden, um den Restwert eindeutig zu bestimmen.

Vielfältiges Leistungsangebot

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Auf der anderen Seite kann auch der Händlereinkaufs- wie auch der Wiederbeschaffungswert ermittelt werden. Nur so können wir beurteilen, wann, für wen und bis zu welchem Wert sich ein Kauf lohnt. Zu unserem Dienstleistungsangebot zählen auch Leasing-Rücknahmen, Wertermittlung von Oldtimern sowie Übernahme von Firmenwägen.

Grundstein eines fundierten Angebots

Wir als Gutachter in Groß Oesingen prüfen ihr Objekt der Begierde auf Herz und Nieren! Hierbei fließen alle für den Wert ausschlaggebenden Kriterien in die Bewertung ein. Da beim Verkauf oder Kauf eines Fahrzeugs immer gehandelt wird, ist es durchaus nützlich eine neutrale Meinung einzuholen. Wir als Kfz Sachverständige in Groß Oesingen garantieren Ihnen damit eine gute Einschätzung, ob der Ihnen angebotene Preis dem angebotenen Objekt auch gerechtfertigt ist. Auch schwer erkennbare Schäden, die nicht explizit aufgeführt sind, werden von uns zuverlässig entdeckt. Vereinbaren Sie einfach einen Termin in Groß Oesingen und lassen es von unseren Experten prüfen – es wird sich mit Sicherheit lohnen.

Wir begutachten Ihren Oldtimer

Für das Fahren eines Oldtimers wird laut Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ein Gutachten des Fahrzeuges nach § 23 StVZO benötigt. Dieses Gutachten ersetzt die besondere Betriebserlaubnis, die bis 2006 vorgeschrieben war (§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Was umfasst das Gutachten für Ihren Oldtimer?

Gegenüber vorherigen Anforderungen wurde die Struktur des neuen Gutachtens übersichtlicher und einfacher ausgefertigt. Der Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 Seite 538 ist aber gleich geblieben. Demnach sind die zentralsten Punkte des Oldtimergutachtens:

  • Der potenzielle Oldtimer muss verkehrstüchtig sein.
  • Das Fahrzeug muss Originalbauteile enthalten
  • Der Erhaltungs- und Pflegezustand muss hinreichend sein, um es als Denkmal der Technik zu würdigen.
Auf die frühere Bewertungsskala wird seit der Neufassung der FZV verzichtet. Diese Werteskala ist für die Zulassung mit einem Oldtimerkennzeichen nicht notwendig. Diese Werteskala ist für die Zulassung mit einem Oldtimerkennzeichen nicht notwendig. Für den Erhalt des Oldtimer-Kennzeichens ist diese Bewertungsskala unwichtig. Ausreichend für die Zulassungsbehörde ist ein positiv abgeschlossenes Gutachten.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Was umfasst ein Gutachten für Oldtimer?

Das Gutachten umfasst eine Überprüfung der Bauteile, da Oldtimer fast ausschließlich aus Original-Bauteilen bestehen dürfen, und entspricht dem Umfang einer Hautptuntersuchung nach §29 StVZO. Hinzu kommt noch die Prüfung der Originalität der verbauten Teile am Auto. So dürfen an einem solchen Auto fast nur Originalteile verbaut sein, da man ansonsten nicht das Oldtimerkennzeichen erhält. Lassen Sie sich daher von unserem Kfz-Gutachter in Groß Oesingen hierzu genauer beraten!

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