Die Kfz-Gutachter in Griebelschied

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Griebelschied bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Griebelschied.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Griebelschied

Als Kfz-Gutachter in Griebelschied und Auto-Sachverständige in Griebelschied bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Schadensgutachten bei Autounfällen

Die Versicherungen melden jährlich in Deutschland ca. vier Millionen Unfälle. Das zeigt, dass Unfälle sehr schnell geschehen können. Betroffene sollten sich unmittelbar nach dem Schaden einen neutralen Kfz-Sachverständigen in Griebelschied suchen. Dieser kann dann die Schäden festhalten und Auskünfte über Versicherungsansprüche geben. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Nach einem Unfall sind einige Fragen zu klären und das kann lediglich per Gutachten erfolgen.

  • Wie hoch werden die Reparaturkosten des Unfallschadens sein?
  • Ob das Auto eine Wertminderung erlitten hat. Und wenn in welcher Höhe?
  • Ist nicht nur eine Wertminderung, sondern vielleicht sogar ein technischer oder wirtschaftlicher Totalschaden an dem Auto eingetreten?
  • Wie hoch wäre der Restwert des Kraftfahrzeugs und wie hoch wäre der Wiederbeschaffungswert?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Griebelschied vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Ab einem Schadenswert von mindestens 750 Euro zahlt im Normalfall die gegnerische Versicherung an den Unfallgeschädigten.

Autounfall: Schadengutachten

Die Vorteile Ihres neutralen Schadengutachtens

Das Gutachten ermöglicht Ihnen eine einwandfreie Regulierung des Unfallschadens und bietet Ihnen darüber hinaus noch Rechtssicherheit. Darüber hinaus erhalten Sie in Griebelschied eine kompetente Beratung. Ein volles Gutachten ist bei einem Bagatellschaden nicht erforderlich. Es stehen preiswertere Alternativen zur Schadensfeststellung zur Verfügung. Für den Fall, dass Sie der Unfallverursacher sind oder für den Fall, dass es sich um einen Teilkaskoschaden handelt, werden wir durch die Regelungen Ihrer Versicherung gebunden. Fragen sie unsere Experten und lassen sie sich beraten!

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln Ihren Fahrzeugwert

Die Beweggründe für einen Verkauf des Wagens können unterschiedlich sein. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Unterschiedliche Eigenschaften üben hierauf einen Einfluss aus. Bewertet werden müssen vor dem entgültigen Verkauf unter anderem Laufleistung, Beständigkeit, Abnutzung und viele weiteren Eigenschaften.

Dienstleistungen im Rahmen eines Gutachtens

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Zum anderen kann ebenfalls der Händlereinkaufswert und der Wiederbeschaffungswert festgelegt werden. So werden unterschiedliche Kategorien differenziert, für welchen Besitzer der Kauf bis zu welcher Summe sinnreich ist. So bieten wir auch Wertermittlungsverfahren für Oldtimer, Übernahmen von Firmenwägen oder Leasing-Rücknahmen an.

Basis eines belastbaren Angebotspreises

Das gewünschte Objekt wird von unseren Sachverständigen in Griebelschied einträglich geprüft. In diese Bewertung fließen alle relevanten Kriterien ein. Gerade beim Fahrzeughandeln ist es üblich, um den Kauf- bzw. Verkaufspreis zu feilschen – daher ist es durchaus sinnvoll, eine neutrale Meinung darüber einzuholen. Wir können Ihnen bei einem Termin bei uns als Kfz-Sachverständiger in Griebelschied eine seriöse Einschätzung dazu geben, ob der Preis angemessen ist bzw. in welcher Spanne sich dieser bewegen darf. Im weiteren Verlauf finden wir auch Schäden, die in der Anzeige eventuell nicht genannt worden sind. Vereinbaren Sie einfach einen Termin in Griebelschied und lassen es von unseren Experten prüfen – es wird sich mit Sicherheit lohnen.

Die Begutachtung von Oldtimern

Für das Fahren eines Oldtimers ist laut der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) ein Fahrzeuggutachten notwendig (siehe auch § 23 StVZO). Die bis 2006 vorgeschriebene besondere Betriebserlaubnis wird durch ein solches Gutachten ersetzt (siehe auch §§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Inhalt des Oldtimergutachtens

Die Struktur des Gutachtens wurde im Vergleich zu den früheren Anforderungen unkomplizierter und übersichtlicher gestaltet. Nicht verändert hat sich allerdings der Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 (S. 538). Die wichtigsten Punkte eines Oldtimergutachtens sind demnach:

  • Die Verkehrstüchtigkeit muss gewährleistet sein
  • Im Fahrzeug müssen Originalbauteile verbaut sein
  • Der Erhaltungs- und Pflegezustand muss hinreichend sein, um es als Denkmal der Technik zu würdigen.
Auf die frühere Bewertungsskala wurde mit der Neufassung der FZV inzwischen verzichtet. Diese Werteskala ist für die Zulassung mit einem Oldtimerkennzeichen nicht notwendig. Die Werteskala ist ohnehin unerheblich für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens. Für die Zulassungsbehörde reicht nur ein positiv abgeschlossenes Gutachten aus.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Umfang des Oldtimergutachtens

Das zugelassene Fahrzeug wird zu Beginn wie nach einer nach § 29 StVZO vorgeschriebenen Hauptuntersuchung überprüft. Dazu kommt allerdings die Überprüfung der Originalität der Bauteile. An dem Oldtimer dürfen nahezu keine anderen als die originalen Bauteile verarbeitet worden sein, damit dieser die Oldtimerzulassung bekommt. Lassen Sie sich daher von unserem Kfz-Gutachter in Griebelschied hierzu genauer beraten!

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Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Griebelschied für Sie da sind:
55608
Kfz Sachverständige in Fischbach bei Idar-Oberstein: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Fischbach bei Idar-Oberstein
Kfz Sachverständige in Ellweiler: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Ellweiler
Kfz Sachverständige in Ellenberg bei Birkenfeld: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Ellenberg bei Birkenfeld
Kfz Sachverständige in Elchweiler: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Elchweiler
Kfz Sachverständige in Eckersweiler: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Eckersweiler
Kfz Sachverständige in Dienstweiler: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Dienstweiler
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Kfz Sachverständige in Bundenbach: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Bundenbach
Kfz Sachverständige in Buhlenberg: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Buhlenberg
Kfz Sachverständige in Brücken: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Brücken
Kfz Sachverständige in Bruchweiler: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Bruchweiler
Kfz Sachverständige in Breitenthal bei Idar-Oberstein: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Breitenthal bei Idar-Oberstein
Kfz Sachverständige in Bollenbach: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Bollenbach
Kfz-Sachverständige in Frauenberg: Auch in Frauenberg bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Gerach bei Idar-Oberstein: Auch in Gerach bei Idar-Oberstein bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Gimbweiler: Auch in Gimbweiler bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Gösenroth: Auch in Gösenroth bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Gollenberg: Auch in Gollenberg bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Hahnweiler: Auch in Hahnweiler bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Hattgenstein: Auch in Hattgenstein bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Hausen (Hunsrück): Auch in Hausen (Hunsrück) bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Heimbach (Nahe): Auch in Heimbach (Nahe) bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
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Kfz-Sachverständige in Herborn bei Idar-Oberstein: Auch in Herborn bei Idar-Oberstein bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
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Kfz-Sachverständige in Kirschweiler: Auch in Kirschweiler bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Kronweiler: Auch in Kronweiler bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Krummenau: Auch in Krummenau bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Langweiler bei Idar-Oberstein: Auch in Langweiler bei Idar-Oberstein bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.


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