Die Kfz-Gutachter in Gerhardshofen

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Gerhardshofen bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Gerhardshofen.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Gerhardshofen

Als Kfz-Gutachter in Gerhardshofen und Auto-Sachverständige in Gerhardshofen bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Die Anfertigung eines Schadengutachtens nach einem Unfall

Ein Unfall mit dem Auto passiert heutzutage sehr schnell und in Deutschland werden etwa vier Millionen Unfallschäden von den Versicherungen gezählt. Derjenige, welcher von einem solchen Unfall betroffen ist, sollte, damit die Versicherungsansprüche geltend gemacht werden können, zügig den Schaden von einem Kfz-Gutachter in Gerhardshofen, welcher neutral ist, feststellen lassen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Ein Kfz-Gutachter kann nach einem Unfall folgende Fragen beantworten:

  • Wie hoch werden die Kosten für die Reparatur des Unfallschadens sein?
  • Ist der Wert des Wagens nach dem Unfall gemindert? Wenn ja, wie hoch ist die Wertminderung?
  • Ist sogar ein technischer sowie wirtschaftlicher Totalschaden beim Unfall entstanden?
  • Welchen Rest- und Wiederebbeschaffungswert hat das Fahrzeug?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Gerhardshofen vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Mindestens ab einem Schadenswert von 750 Euro übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten, wenn Sie der Unfallgeschädigte sind.

Autounfall: Schadengutachten

Welche Vorteile hat ein neutrales Kfz-Gutachten für Sie?

Das Gutachten ermöglicht Ihnen eine komplette Regulierung des Schadens und bieten darüber hinaus noch Rechtssicherheit. Außerdem erhalten Sie in Gerhardshofen auch eine kompetente fachliche Beratung. Bei Bagatellschäden sind preiswertere Möglichkeiten in Gerhardshofen als ein Gutachten möglich, um den entstandenen Schaden festzustellen. Sollte es sich dagegen um einen Schaden der Teilkasko handeln oder Sie der Unfallverursacher sein, dann sind für uns die Rahmenbedingungen ihrer Versicherung einzuhalten. Auch der Schädiger sollte uns in dem Fall kontaktieren.

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Bestimmung des Wertes des Fahrzeugs

Der Verkauf eines Fahrzeuges in Gerhardshofen kann viele Gründe haben. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Für diese Bewertung spielen ganz unterschiedliche Faktoren eine entscheidende Rolle. Vor einem Verkauf müssen viele Dinge, wie die Beständigkeit, die Laufleistung und der Grad der Abnutzung bestimmt werden, um den Restwert eindeutig zu bestimmen.

Unser Leistungangebot

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Auf der anderen Seite kann auch eine Festlegung des Wiederbeschaffungswertes oder Händlereinkaufswertes erfolgen. Dabei erfolgt auch eine Unterscheidung in verschiedene Kategorien für welche Interessengruppe der Verkauf sinnvoll ist und für welche nicht. Ebenfalls spielen für uns Leasing-Rücknahmen, Übernahmen von Firmenwägen und Evaluierungen des Wertes eines Oldtimers eine zentrale Rolle.

Die Voraussetzung für einen fairen Angebotspreis

Das Fahrzeug wird von unseren Kfz-Gutachtern in Gerhardshofen bis ins kleinste Detail geprüft. Wir lassen alle für den Fahrzeugwert relevanten Kriterien mit in die Bewertung einfließen. Eine neutrale Meinung hilft Ihnen, bei einem Kauf oder Verkauf eine Verhandlungsbasis zu erhalten. Nach der Prüfung unseres Kfz-Sachverständigen in Gerhardshofen erhalten sie eine Auskunft, in welchem preislichen Rahmen eine Verhandlung stattfinden sollte. Auch nicht genannte Schäden werden von unseren Kfz Sachverständigen sorgfältig überprüft. Vereinbaren Sie einfach einen Termin in Gerhardshofen und lassen es von unseren Experten prüfen – es wird sich mit Sicherheit lohnen.

Die Beurteilung von Oldtimern

Für Oldtimer Fahrer erfordert die Fahrzeugzulassungsordnung (FZV) ein Oldtimer Gutachten für das KFZ nach der Straßenverkehrs Zulassungs Ordnung (StVZO) §23. Die frühere besondere Erlaubnis zum Betrieb, welche 2006 in außer Kraft gesetzt wurde, ist durch das Oldtimer Gutachten ersetzt worden. (siehe: FZV (§9) Absätze 1 sowie 17.

Was umfasst das Gutachten für Ihren Oldtimer?

Im Vergleich zu früher wurde die Struktur des jeweiligen Gutachtens übersichtlicher und einfacher. Der Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 Seite 538 wird im Gutachten beibehalten. Demnach sind die zentralsten Punkte des Oldtimergutachtens:

  • Der potenzielle Oldtimer muss verkehrstüchtig sein.
  • Das Auto muss Originalbauteile enthalten.
  • Der Pflege- und Erhaltungszustand muss genügen, um es als technisches Denkmal zu würdigen.
Auf die frühere Bewertungsskala wird seit der Neufassung der FZV verzichtet. Diese Werteskala ist für die Zulassung mit einem Oldtimerkennzeichen nicht notwendig. Diese Werteskala ist für die Zulassung mit einem Oldtimerkennzeichen nicht notwendig. Für die Oldtimerzulassung spielt die Werteskala keine Rolle mehr. Ein Gutachten mit positivem Inhalt ist für die Zulassungsbehörde ausreichend.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Was umfasst ein Gutachten für Oldtimer?

Unsere Prüfung eines zugelassenen Oldtimers hat zu Beginn den Umfang der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Zusätzlich werden die Bauteile auf ihre Originalität hin geprüft. Zur Erlangung der Oldtimerzulassung dürfen keine bzw. fast keine Teile verbaut sein, die nicht dem Original entsprechen. Lassen Sie sich daher von unserem Kfz-Gutachter in Gerhardshofen hierzu genauer beraten!

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