Die Kfz-Gutachter in Gerabronn

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Gerabronn bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Gerabronn.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Gerabronn

Als Kfz-Gutachter in Gerabronn und Auto-Sachverständige in Gerabronn bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Erstellung von Schadengutachten nach einem Unfall

Ein Autounfall passiert sehr schnell, in Deutschland zählen die Versicherer alljährlich rund rund vier Millionen Unfallschäden. Derjenige, welcher von einem solchen Unfall betroffen ist, sollte, damit die Versicherungsansprüche geltend gemacht werden können, zügig den Schaden von einem Kfz-Gutachter in Gerabronn, welcher neutral ist, feststellen lassen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Nach einem Unfall sind einige Fragen zu klären und das kann lediglich per Gutachten erfolgen.

  • Wie hoch werden die Kosten für die Reparatur des Unfallschadens sein?
  • Ob das Auto eine Wertminderung erlitten hat. Und wenn in welcher Höhe?
  • Ist sogar ein technischer sowie wirtschaftlicher Totalschaden beim Unfall entstanden?
  • Welchen Rest- und Wiederebbeschaffungswert hat das Fahrzeug?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Gerabronn vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Mindestens ab einem Schadenswert von 750 Euro übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten, wenn Sie der Unfallgeschädigte sind.

Autounfall: Schadengutachten

Welche Vorteile hat ein neutrales Kfz-Gutachten für Sie?

Das Gutachten ermöglicht Ihnen eine einwandfreie Regulierung des Unfallschadens und bietet Ihnen darüber hinaus noch Rechtssicherheit. Außerdem erhalten Sie in Gerabronn auch eine kompetente fachliche Beratung. Bei Bagatellschäden sind preiswertere Möglichkeiten in Gerabronn als ein Gutachten möglich, um den entstandenen Schaden festzustellen. Sollte es sich dagegen um einen Schaden der Teilkasko handeln oder Sie der Unfallverursacher sein, dann sind für uns die Rahmenbedingungen ihrer Versicherung einzuhalten. Fragen sie unsere Experten und lassen sie sich beraten!

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Bestimmung des Wertes des Fahrzeugs

Es gibt gute Gründe für einen Verkauf des Fahrzeugs in Gerabronn. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Er kann von unterschiedlichen Faktoren abhängen. Vor einem Verkauf müssen viele Dinge, wie die Beständigkeit, die Laufleistung und der Grad der Abnutzung bestimmt werden, um den Restwert eindeutig zu bestimmen.

Vielfältige Dienstleistungen

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Auf der anderen Seite kann auch eine Festlegung des Wiederbeschaffungswertes oder Händlereinkaufswertes erfolgen. Dabei erfolgt auch eine Unterscheidung in verschiedene Kategorien für welche Interessengruppe der Verkauf sinnvoll ist und für welche nicht. Ebenfalls spielen für uns Leasing-Rücknahmen, Übernahmen von Firmenwägen und Evaluierungen des Wertes eines Oldtimers eine zentrale Rolle.

Die Voraussetzung für einen fairen Angebotspreis

Das gewünschte Objekt wird von unseren Sachverständigen in Gerabronn einträglich geprüft. Wir lassen alle für den Fahrzeugwert relevanten Kriterien mit in die Bewertung einfließen. Eine neutrale Meinung hilft Ihnen, bei einem Kauf oder Verkauf eine Verhandlungsbasis zu erhalten. Nach der Prüfung unseres Kfz-Sachverständigen in Gerabronn erhalten sie eine Auskunft, in welchem preislichen Rahmen eine Verhandlung stattfinden sollte. Im weiteren Verlauf finden wir auch Schäden, die in der Anzeige eventuell nicht genannt worden sind. Es lohnt sich – vereinbaren Sie einfach einen Termin in Gerabronn und lassen es von unseren Experten prüfen.

Die Beurteilung von Oldtimern

Für das Fahren eines Oldtimers ist laut Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ein Fahrzeuggutachten (nach § 23 StVZO) notwendig. Durch dieses Gutachten wird die frühere besondere Betriebserlaubnis ersetzt – diese war bis 2006 Vorschrift. (§§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Was ist in dem Gutachten für Oldtimer enthalten?

Im Vergleich zu früher wurde die Struktur des jeweiligen Gutachtens übersichtlicher und einfacher. Der nach VkBl. 1997 Seite 538 herangezogene Bewertungsmaßstab bleibt weiterhin bestehen. Demnach sind die zentralsten Punkte des Oldtimergutachtens:

  • Der potenzielle Oldtimer muss verkehrstüchtig sein.
  • Im Fahrzeug müssen viele Originalbauteile verbaut sein.
  • Der Erhaltungs- und Pflegezustand muss hinreichend sein, um es als Denkmal der Technik zu würdigen.
Auf die frühere Bewertungsskala wird seit der Neufassung der FZV verzichtet. Diese Werteskala ist für die Zulassung mit einem Oldtimerkennzeichen nicht notwendig. Diese Werteskala ist für die Zulassung mit einem Oldtimerkennzeichen nicht notwendig. Für das Zuteilen von einem H-Kennzeichen spielt die Werteskala keine Rolle. Bei der Zulassungsbehörde ist ein positiv abgeschlossenes Gutachten ausreichend.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Was umfasst ein Gutachten für Oldtimer?

Die Begutachtung des bereits zugelassenen Fahrzeuges ist zu Anfang nicht von einer herkömmlichen Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO zu unterscheiden. Hinzu kommt noch die Prüfung der Originalität der verbauten Teile am Auto. Um eine Oldtimerzulassung erhalten zu können, müssen fast ausschließlich Originalbauteile verbaut sein. Lassen Sie sich daher von unserem Kfz-Gutachter in Gerabronn hierzu genauer beraten!

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74582

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