Die Kfz-Gutachter in Gemünden (Wohra)

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Gemünden (Wohra) bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Gemünden (Wohra).

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Gemünden (Wohra)

Als Kfz-Gutachter in Gemünden (Wohra) und Auto-Sachverständige in Gemünden (Wohra) bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Nach erfolgtem Unfall ein Schadengutachen erstellen

Ein Autounfall passiert sehr schnell, in Deutschland zählen die Versicherer alljährlich rund rund vier Millionen Unfallschäden. Sollte man in einen Unfall verwickelt sein, sollte der entstandene Schaden unverzüglich durch einen neutralen Kfz-Gutachter in Gemünden (Wohra) festgestellt werden, damit die Versicherungsansprüche von den Betroffenen geltend gemacht werden können. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Zu diesen Fragen gehören:

  • Welche Reparaturkosten erwarten mich für die Reparatur?
  • Hat sich durch den Unfall eine Wertminderung des Fahrzeugs ergeben? Wenn ja, wie hoch fällt diese aus?
  • Handelt es sich um einen Totalschaden?
  • Wie hoch sind Restwert und Wiederbeschaffungswert?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Gemünden (Wohra) vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Bei Geschädigten zahlt die generische Versicherung ab einem Schadenswert von 750 Euro die anfallenden Kosten des Gutachtens.

Autounfall: Schadengutachten

Ihre Vorteile durch ein neutrales Schadengutachten

Neben einer einwandfreien Schadensregulierung erhalten Sie mit dem Kfz Gutachten zudem Rechtssicherheit. Außerdem erhalten Sie in Gemünden (Wohra) auch eine kompetente fachliche Beratung. Bei kleineren Schäden (Bagatellschäden) raten wir gegebenenfalls von der Erstellung eines Vollgutachtens ab. Hier gibt es andere und zugleich preiswerte Möglichkeiten, den konkreten Schaden festzustellen. Sollte es sich allerdings um einen Schaden der Teilkasko handeln oder Sie selbst der Unfallverursacher sein, dann sind für uns die Rahmenbedingungen Ihrer Versicherung anzuwenden. Nehmen Sie auch in einem solchen Fall Kontakt zu uns auf!

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln Ihren Fahrzeugwert

Es gibt vielfältige Gründe ein Fahrzeug zu verkaufen. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Diesbezüglich sind verschiedene Faktoren entscheidend. Bewertet werden müssen vor dem entgültigen Verkauf unter anderem Laufleistung, Beständigkeit, Abnutzung und viele weiteren Eigenschaften.

Sonstige Dienstleistungen

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Andererseits kann durch das Gutachten auch der Händlereinkaufswert oder der Wiederbeschaffungswert festgelegt werden. Der ermittelte Wert des Fahrzeuges spiegelt gleichzeitig, für wen der Ankauf des Fahrzeugs sinnvoll ist. Auch Übernahmen von Firmenwagen sowie Leasing–Rücknahmen und die Einschätzung eines Wertes von Oldtimern sind bei uns bedeutend.

Das Fundament eines angemessenen Angebotspreises

Das Wunschfahrzeug wird von unseren Gutachtern in Gemünden (Wohra) von A bis Z durchgecheckt. Dabei berücksichtigen wir bei der Bewertung alle Kriterien, die eine Relevanz für den Fahrzeugwert haben. Vor allem beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs wird gerne gehandelt – deshalb sollte man sich hierfür stets die Meinung einer neutralen Person einholen. Im Rahmen eines Termins bei uns erhalten Sie daher eine belastbare Auskunft darüber, welcher Preis für das Fahrzeug noch im Rahmen wäre und ob der aufgerufene Preis so in Ordnung geht. Auch werden eventuelle Schäden, die nicht genannt wurden, von unseren Kfz-Sachverständigen aufgezeigt. Es reicht aus, wenn einfach ein Termin in Gemünden (Wohra) vereinbart wurde und schon prüfen unsere Experten, was sich in jedem Fall auszahlt.

Die Begutachtung von Oldtimern

Für das Fahren eines Oldtimers ist laut Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ein Fahrzeuggutachten (nach § 23 StVZO) notwendig. Durch dieses Gutachten wird die frühere besondere Betriebserlaubnis ersetzt – diese war bis 2006 Vorschrift. (§§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Was enthält das Gutachten für Oldtimer?

Gegenüber den vorherigen Anforderungen ist die Struktur deutlich übersichtlicher und simpler ausgestaltet. Der Maßstab zur Bewertung (festgesetzt im Verkehrsblatt '97 S. 5 3 8 hat sich dabei nicht geändert. Die wichtigsten Punkte zur Gutachtenerstellung bleiben:

  • Die Verkehrstüchtigkeit
  • Enthalten sein müssen Originalbauteile.
  • Ein entsprechend zu würdigender Erhaltungs- sowie Pflegezustand
Auf die einstige Bewertungsskala wurde mit jener Neufassung der FZV mittlerweile verzichtet. Dadurch erhoffte man sich eine Vereinfachung des Zulassungsprozesses für Oldtimer. Ohne Bedeutung für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens ist die Werteskala. Ein positives Kfz-Gutachten reicht für die Zulassungsbehörde.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Der Umfang des Oldtimergutachtens

Die Überprüfung des zugelassenen Fahrzeugs hat gegenwärtig den Umfang der bekannten Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Außerdem wird überprüft, ob alle Bauteile Originale sind. Damit das Fahrzeug die beliebte Zulassung als Oldtimer erhält, darf dieses fast nur Originalbauteile enthalten. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Gemünden (Wohra) hierzu!

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Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Gemünden (Wohra) für Sie da sind:
35285

Stadtteile in Gemünden (Wohra) in denen unser Kfz-Gutachter helfen kann:

Gutachter Profi ist Ihr Kfz-Sachverständiger in Gemünden (Wohra)-Grüsen: Bachstraße, Unterdorf, Dillenhöfer Straße, An der Winterseite, ...

Gutachter Profi ist Ihr Kfz-Sachverständiger in Gemünden (Wohra)-Herbelhausen: Zum Dachsberg, ...

Gutachter Profi ist Ihr Kfz-Sachverständiger in Gemünden (Wohra)-Lehnhausen: Schulweg, ...

Gutachter Profi ist Ihr Kfz-Sachverständiger in Gemünden (Wohra)-Schiffelbach: Am Stockborn, Erbsengasse, Am Zinn, Heimbacher Straße, Borngasse, ...

Gutachter Profi ist Ihr Kfz-Sachverständiger in Gemünden (Wohra)-Sehlen: Schulstraße, Klingelbachstraße, Rosenweg, ...

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