Die Kfz-Gutachter in Freisbach

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Freisbach bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Freisbach.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Freisbach

Als Kfz-Gutachter in Freisbach und Auto-Sachverständige in Freisbach bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Schadensgutachten nach einem Unfall erstellen lassen

Rund vier Millionen Unfallschäden registrieren die Versicherer jährlich in Deutschland. Damit die Betroffenen die Versicherungsansprüche geltend machen können, sollten sie umgehend von einem neutralen Kfz-Gutachter in Freisbach den Schaden bewerten lassen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Gerade nach einem Unfall kommen zahlreiche wichtige Fragen auf, die nur im Rahmen eines Gutachtens zu beantworten sind:

  • Welche Reparaturkosten können für die Unfallreparatur anfallen?
  • Hat das Kraftfahrzeug eine Wertminderung erlitten und falls ja, in welcher Höhe?
  • Liegt ein wirtschaftlicher oder technischer Totalschaden vor?
  • Wie hoch ist der hypothetische Restwert des Fahrtzeugs und wie viel kostet eine Wiederbeschaffung?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Freisbach vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Bei Geschädigten zahlt die generische Versicherung ab einem Schadenswert von 750 Euro die anfallenden Kosten des Gutachtens.

Autounfall: Schadengutachten

Mit einem neutralen Schadensgutachten ergeben sich folgende Vorteile für Sie:

Mit dem neutralen Schadensgutachten erhalten Sie neben Rechtssicherheit auch eine ausgezeichnete Schadenregulierung. Dazu wird Ihnen in Freisbach eine kompetente Beratung gewährt. Ein volles Gutachten eines Kfz Sachverständigen ist bei einem Bagatellschaden in Freisbach nicht erforderlich. Sollte es sich dagegen um einen Teilkaskoschaden handeln oder sollten Sie der Unfallverursacher sein, sind für uns die einschlägigen Regelungen ihrer Versicherung zwingend. Es sollte in jedem Fall Kontakt mit uns aufgenommen werden.

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Feststellen des Fahrzeugwertes

Der Verkauf eines Fahrzeuges in Freisbach kann viele Gründe haben. Von besonderer Bedeutung ist aber die Ermittlung des jeweiligen Fahrzeugwertes. Für diese Bewertung spielen ganz unterschiedliche Faktoren eine entscheidende Rolle. Um ein optimales Endergebnis bei der Wertermittlung zu erzielen müssen Faktoren wie die Laufleistung, Abnutzung, Wertstabilität sowie weitere Punkte bewertet werden.

Unser Leistungangebot

Als Grundlage aller weiteren Bewertungen dienen meist Wertgutachten. Hierbei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Andererseits ist es auch möglich, den Händlereinkaufswert sowie den Wiederbeschaffungswert zu ermitteln. Wir unterscheiden so in verschiedenen Kategorien, zu welcher Summe ein Kauf noch sinnvoll ist. Zu unserem Leistungsumfang gehören auch die Übernahmen von Firmenwägen, die Leasing-Rücknahme und die Ermittlung des Wertes Ihres Oldtimers.

Fundament eines soliden Angebotspreises

Das von Ihnen ausgesuchte Auto wird von unseren Fachleuten in Freisbach auf Herz und Nieren geprüft. In die Bewertung lassen wir alle für den Wert relevanten Daten bzw. Kriterien einfließen. Daher kann es durchaus nützlich sein, eine neutrale Meinung des Fachmannes einzuholen. Wir prüfen für sie ob und in welchem Rahmen der Preis gerechtfertigt ist. Mit einem Termin bei unseren Kfz-Sachverständigen in Freisbach können sie sicher sein, dass unsere Experten für sie eine neutrale Wertermittlung unter Berücksichtigung aller Punkte erfassen. Unsere Kfz-Gutachter entdecken dabei auch Schäden, die nicht explizit genannt wurden. Aus diesem Grund zahlt es sich für Sie aus, bei uns einen Termin in Freisbach zu vereinbaren und Ihr Auto von unseren Fachleuten prüfen zu lassen.

Begutachtung von Oldtimern

Zur Anschaffung eines Oldtimers wird ein spezielles Gutachten benötigt (§23 StVZO). Bis 2006 gab es die besondere Betriebserlaubnis für Oldtimer, die jetzt durch das Gutachten ersetzt wurde (§§9 Absatz 1 und 17 FZV).

Was ist in dem Gutachten für Oldtimer enthalten?

Das Gutachten wird heute strukturell einfacher und damit übersichtlicher gehalten. Der Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 Seite 538 wird im Gutachten beibehalten. Zu den relevanten Punkten dieses Gutachtens gehören:

  • Vorgestellt werden kann nur ein verkehrstüchtiger Oldtimer.
  • Originalbauteile müssen vorhanden sein
  • Der Pflege- und Erhaltungszustand muss so weit gewährleistet sein, um es als technisches Denkmal würdigen zu können.
Der Prozess der Oldtimerzulassung wurde durch den Versicht der früheren Bewertungsskala in der Neufassung der FZV vereinfacht. Der Grund dafür war, dass die Oldtimer-Zulassung einfacher gemacht werden sollte. Dabei spielt die Werteskala bei der Zulassung des Oldtimers keine Rolle mehr. So genügt der Zulassungsbehörde ein positiv bewertetes Kfz-Gutachten.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Der jeweilige Umfang des Gutachtens für Oldtimer

Zuerst erfolgt die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Zusätzlich werden die Bauteile auf ihre Originalität hin geprüft. Um die beliebte Oldtimerzulassung zu bekommen, dürfen fast keine anderen Bauteile als originale verbaut sein. Lassen Sie sich zu all diesen Fragen gerne von unseren Kfz-Sachverständigen in Freisbach näher beraten!

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Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Freisbach für Sie da sind:
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