Die Kfz-Gutachter in Erfweiler

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Erfweiler bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Erfweiler.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Erfweiler

Als Kfz-Gutachter in Erfweiler und Auto-Sachverständige in Erfweiler bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Ein Schadensgutachten nach einem Unfall erstellen

Es kann schnell geschehen, dass man einen Autounfall erleidet, in Deutschland werden durch die jeweilige Versicherung in jedem Jahr ungefähr 4 Millionen Unfallschäden registriert. Damit die Betroffenen ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend machen können, sollten sie zügig einen neutralen Kfz Gutachter in Erfweiler zur Schadensbeurteilung einschalten. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Nach einem Unfall stellen sich zahlreiche Fragen, die durch das Gutachten zu klären sind:

  • Wie hoch werden die Reparaturkosten des Unfallschadens sein?
  • Entsteht eine Wertminderung durch den Schaden und in welchem Umfang?
  • Handelt es sich um einen technischen bzw. wirtschaftlichen Totalschaden
  • Wie hoch ist der Wiederbeschaffungswert, wie hoch der Restwert?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Erfweiler vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Die jeweilige gegnerische Versicherung zahlt, wenn Sie Geschädigter durch einen Unfall sind, die Kosten mindestens ab einem Schadenseintritt in Höhe von 750 €.

Autounfall: Schadengutachten

Durch ein neutrales Kfz-Gutachten ergeben sich folgende Vorteile für Sie:

Mittels des Gutachtens erhalten Sie eine einwandfreie Schadenregulierung und Rechtssicherheit. Außerdem erhalten Sie in Erfweiler auch eine kompetente fachliche Beratung. Liegt lediglich ein Bagatellschaden vor, wird ein Vollgutachten nicht benötigt. Es stehen weitere preisgünstigere Alternativen zur Verfügung, um den Schaden zu ermitteln. Kontaktieren Sie uns auch gerne als Unfallverursacher oder um einen Teilkaskoschaden abzuwickeln, wir prüfen Ihre Regelungen mit Ihrer Versicherung! Doch auch in diesem Fall sollten Sie uns kontaktieren!

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln Ihren Fahrzeugwert

Es gibt viele Gründe, welche zu einem Fahrzeugverkauf führen. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Und auf diesen haben unterschiedliche Eigenschaften einen Einfluss. Bewertet werden müssen vor dem entgültigen Verkauf unter anderem Laufleistung, Beständigkeit, Abnutzung und viele weiteren Eigenschaften.

Unterschiedliche Dienstleistungen

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Auf der anderen Seite können Händlereinkaufs- sowie Wiederbeschaffungswert ermittelt werden. Anhand der Einteilung in unterschiedliche Kategorien unterscheiden wir für wen ein Kauf, bis zu welchem Preis noch sinnvoll ist. Bei uns spielen auch die Übernahme von Firmenwagen, Bewertung von Oldtimern und Leasing-Rücknahmen eine bedeutende Rolle.

Voraussetzungen für einen seriösen Angebotspreis

Wir als Gutachter in Erfweiler prüfen ihr Objekt der Begierde auf Herz und Nieren! Hierbei werden alle relevanten Kriterien zur Bewertung herangezogen, um eine neutrale Meinung bilden zu können. Eine neutrale Meinung kann hierbei besonders wichtig sein, da bei dem Verkauf oder auch dem Kauf eines Kraftfahrzeugs letztlich immer um den Preis gehandelt wird. Sollten Sie daher einen Termin bei unseren Sachverständigen in Erfweiler vereinbaren, garantieren wir Ihnen, dass wir Ihnen eine verlässliche Auskunft geben und den Preisrahmen festlegen. Auch schwer erkennbare Schäden, die nicht explizit aufgeführt sind, werden von uns zuverlässig entdeckt. Vereinbaren Sie einfach einen Termin und lassen Sie sich von unseren Experten in Erfweiler helfen. Das wird sich definitiv auszahlen lassen.

Oldtimerbegutachtung

Für das Fahren mit einem Oldtimer in Deutschland benötigen Sie nach der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) ein entsprechendes Gutachten für Ihr Fahrzeug (vgl. § 23 StVZO). Mit einem solchen Gutachten wird die frühere geltende besonderes Betriebserlaubnis ersetzt. (vgl. §§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Was ist in dem Gutachten für Oldtimer enthalten?

Gegenüber den vorherigen Anforderungen ist die Struktur deutlich übersichtlicher und simpler ausgestaltet. Der Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997, Seite 538, ist weiterhin unverändert und somit Bestandteil des Gutachtens. Die wichtigsten Punkte eines Oldtimergutachtens sind demnach:

  • Die Verkehrstüchtigkeit muss gewährleistet sein
  • Enthalten sein müssen Originalbauteile.
  • Der Erhaltungs- und Pflegezustand muss hinreichend sein, um es als Denkmal der Technik zu würdigen.
Auf die frühere Bewertungsskala wurde mit der Neufassung der FZV inzwischen verzichtet. Diese Werteskala ist für die Zulassung mit einem Oldtimerkennzeichen nicht notwendig. Die Skala ist für eine Zuteilung des Kennzeichens unerheblich. Ein mit Erfolg durchlaufenes Kfz-Gutachten genügt der Zulassungsbehörde.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Umfang des Oldtimergutachtens

Unsere Überprüfung des zugelassenen Fahrzeugs hat den Umfang einer Hauptuntersuchung, welche im § 29 StVZO geregelt ist. Dazu kommt allerdings die Überprüfung der Originalität der Bauteile. Für den Erhalt einer begehrten Oldtimerzulassung dürfen am Fahrzeug fast nur originale Komponenten verbaut sein. Lassen Sie sich daher von unserem Kfz-Gutachter in Erfweiler hierzu genauer beraten!

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Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Erfweiler für Sie da sind:
66996
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Kfz Sachverständige in Bundenthal: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Bundenthal
Kfz Sachverständige in Bruchweiler-Bärenbach: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Bruchweiler-Bärenbach
Kfz Sachverständige in Bobenthal: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Bobenthal
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Kfz-Sachverständige in Dahn: Auch in Dahn bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Darstein: Auch in Darstein bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Dellfeld: Auch in Dellfeld bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Dietrichingen: Auch in Dietrichingen bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Dimbach: Auch in Dimbach bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Donsieders: Auch in Donsieders bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
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Kfz-Sachverständige in Erlenbach bei Dahn: Auch in Erlenbach bei Dahn bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
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