Die Kfz-Gutachter in Enkenbach-Alsenborn

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Enkenbach-Alsenborn bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Enkenbach-Alsenborn.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Enkenbach-Alsenborn

Als Kfz-Gutachter in Enkenbach-Alsenborn und Auto-Sachverständige in Enkenbach-Alsenborn bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Schadensgutachten nach einem Unfall erstellen lassen

Allein in Deutschland werden von den Versicherern jährlich rund vier Millionen Schäden nach Unfällen beglichen – ein Autounfall ist nun mal schnell passiert. Sollte man in einen Unfall verwickelt sein, sollte der entstandene Schaden unverzüglich durch einen neutralen Kfz-Gutachter in Enkenbach-Alsenborn festgestellt werden, damit die Versicherungsansprüche von den Betroffenen geltend gemacht werden können. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Hierzu gehören folgende Punkte:

  • Welche Reparaturkosten erwarten mich für die Reparatur?
  • Liegt eine Wertminderung vor? Wie hoch ist sie?
  • Handelt es sich um einen Totalschaden?
  • Wie hoch sind Restwert und Wiederbeschaffungswert?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Enkenbach-Alsenborn vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Bei Geschädigten zahlt die generische Versicherung ab einem Schadenswert von 750 Euro die anfallenden Kosten des Gutachtens.

Autounfall: Schadengutachten

Ihre Vorteile durch ein neutrales Schadengutachten

Eine genaue Schadenregulierung sowie Rechtssicherheit bekommen Sie durch das Kfz Gutachten. Außerdem erhalten Sie in Enkenbach-Alsenborn auch eine kompetente fachliche Beratung. Bei kleineren Schäden (Bagatellschäden) raten wir gegebenenfalls von der Erstellung eines Vollgutachtens ab. Hier gibt es andere und zugleich preiswerte Möglichkeiten, den konkreten Schaden festzustellen. Sollte es sich allerdings um einen Schaden der Teilkasko handeln oder Sie selbst der Unfallverursacher sein, dann sind für uns die Rahmenbedingungen Ihrer Versicherung anzuwenden. Auch in einem solchen Fall sollten Sie und sofort kontaktieren!

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln Ihren Fahrzeugwert

Gründe für den Verkauf eines Fahrzeuges gibt es verschiedene. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Dabei spielen diverse Faktoren eine bestimmende Rolle. Bewertet werden müssen vor dem entgültigen Verkauf unter anderem Laufleistung, Beständigkeit, Abnutzung und viele weiteren Eigenschaften.

Vielfältiges Leistungsangebot

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Andererseits kann durch das Gutachten auch der Händlereinkaufswert oder der Wiederbeschaffungswert festgelegt werden. Der ermittelte Wert des Fahrzeuges spiegelt gleichzeitig, für wen der Ankauf des Fahrzeugs sinnvoll ist. Auch Übernahmen von Firmenwagen sowie Leasing–Rücknahmen und die Einschätzung eines Wertes von Oldtimern sind bei uns bedeutend.

Das Fundament eines angemessenen Angebotspreises

Wir als Kfz Sachverständige in Enkenbach-Alsenborn prüfen die Fahrzeuge auf Herz und Nieren genau. Dabei berücksichtigen wir bei der Bewertung alle Kriterien, die eine Relevanz für den Fahrzeugwert haben. Vor allem beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs wird gerne gehandelt – deshalb sollte man sich hierfür stets die Meinung einer neutralen Person einholen. Im Rahmen eines Termins bei uns erhalten Sie daher eine belastbare Auskunft darüber, welcher Preis für das Fahrzeug noch im Rahmen wäre und ob der aufgerufene Preis so in Ordnung geht. Auch das zuverlässige Feststellen von eventuell verheimlichten Schäden erfolgt hierbei durch uns. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit unseren Kfz-Sachverständigen in Enkenbach-Alsenborn, es lohnt sich!

Oldtimerbegutachtung

Für das Fahren eines Oldtimers ist laut der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) ein Fahrzeuggutachten notwendig (siehe auch § 23 StVZO). Die bis 2006 vorgeschriebene besondere Betriebserlaubnis wird durch ein solches Gutachten ersetzt (siehe auch §§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Was ist im Gutachten für Oldtimer alles enthalten?

Der Aufbau und die Gliederung des Gutachtens sind durch die Änderung einfacher und übersichtlicher geworden. Der Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 Seite 538 ist aber gleich geblieben. Die bedeutendsten Punkte des Oldtimergutachtens sind:

  • Der potenzielle Oldtimer muss verkehrstüchtig sein.
  • Das Vorhandensein von originalen Bauteilen.
  • Pflege- und Erhaltungszustand sollten so ansprechend sein, dass es sich lohnt, das Fahrzeug als technisches Denkmal zu würdigen.
Auf die frühere Bewertungsskala wurde mit der Neufassung der FZV inzwischen verzichtet. Diese Werteskala ist für die Zulassung mit einem Oldtimerkennzeichen nicht notwendig. Hierbei ist die Werteskala für die Genehmigung des Kennzeichens für den Oldtimer nicht von Bedeutung. Der Zulassungsbehörde genügt dadurch ein Schriftstück eines Gutachters mit der positiven Bewertung.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Was umfasst ein Gutachten für Oldtimer?

Zunächst hat eine durch uns erfolgende Überprüfung des zugelassenen Fahrzeugs den Umfang von einer Hauptuntersuchung gemäß Paragraph 29 StVZO. Zusätzlich werden die Bauteile auf ihre Originalität hin geprüft. Um eine Zulassung für einen Oldtimer zu bekommen, ist es Voraussetzung, dass nur originale Bauteile verwendet wurden. Lassen Sie sich daher von unserem Kfz-Gutachter in Enkenbach-Alsenborn hierzu genauer beraten!

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Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Enkenbach-Alsenborn für Sie da sind:
67677
Kfz-Sachverständige in Bruchmühlbach-Miesau: Auch in Bruchmühlbach-Miesau bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Erzenhausen: Auch in Erzenhausen bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Eulenbis: Auch in Eulenbis bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Fischbach (Kreis Kaiserslautern): Auch in Fischbach (Kreis Kaiserslautern) bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Frankelbach: Auch in Frankelbach bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Frankenstein (Pfalz): Auch in Frankenstein (Pfalz) bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Gerhardsbrunn: Auch in Gerhardsbrunn bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Hauptstuhl: Auch in Hauptstuhl bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Heiligenmoschel: Auch in Heiligenmoschel bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Hirschhorn/Pfalz: Auch in Hirschhorn/Pfalz bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Hochspeyer: Auch in Hochspeyer bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.


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