Die Kfz-Gutachter in Christinenthal

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Christinenthal bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Christinenthal.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Christinenthal

Als Kfz-Gutachter in Christinenthal und Auto-Sachverständige in Christinenthal bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Erstellung von Schadensgutachten nach Unfällen

Pro Jahr werden etwa vier Millionen Unfallschäden bei den Versicherungen gemeldet. Derjenige, welcher von einem solchen Unfall betroffen ist, sollte, damit die Versicherungsansprüche geltend gemacht werden können, zügig den Schaden von einem Kfz-Gutachter in Christinenthal, welcher neutral ist, feststellen lassen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Nach einem Unfall gibt es einige essentielle Fragestellungen, die nur durch ein Gutachten aufgeklärt werden können:

  • Wie hoch werden die Kosten für die Reparatur des Unfallschadens sein?
  • Ist eine Wertminderung für das Fahrzeug entstanden und in welcher Höhe muss diese angerechnet werden
  • Ist sogar ein technischer sowie wirtschaftlicher Totalschaden beim Unfall entstanden?
  • Welchen Rest- und Wiederebbeschaffungswert hat das Fahrzeug?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Christinenthal vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Mindestens ab einem Schadenswert von 750 Euro übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten, wenn Sie der Unfallgeschädigte sind.

Autounfall: Schadengutachten

Welche Vorteile hat ein neutrales Kfz-Gutachten für Sie?

Das neutrale Schadensgutachten bringt Rechtssicherheit. Bei der Schadenregulierung, gestützt auf ein Kfz-Gutachten, haben Sie die Vorteile auf Ihrer Seite Außerdem erhalten Sie in Christinenthal auch eine kompetente fachliche Beratung. Bei Bagatellschäden sind preiswertere Möglichkeiten in Christinenthal als ein Gutachten möglich, um den entstandenen Schaden festzustellen. Sollte es sich dagegen um einen Schaden der Teilkasko handeln oder Sie der Unfallverursacher sein, dann sind für uns die Rahmenbedingungen ihrer Versicherung einzuhalten. Verständigen Sie uns in Christinenthal auch in solchen Fällen!

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Bestimmung des Wertes des Fahrzeugs

Die Menschen verkaufen ihre Autos aus unterschiedlichen Gründen. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Hierbei spielen verschiedenste Faktoren eine zentrale Rolle. Vor einem Verkauf müssen viele Dinge, wie die Beständigkeit, die Laufleistung und der Grad der Abnutzung bestimmt werden, um den Restwert eindeutig zu bestimmen.

Diverse Dienstleistungen

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Auf der anderen Seite kann auch eine Festlegung des Wiederbeschaffungswertes oder Händlereinkaufswertes erfolgen. Dabei erfolgt auch eine Unterscheidung in verschiedene Kategorien für welche Interessengruppe der Verkauf sinnvoll ist und für welche nicht. Ebenfalls spielen für uns Leasing-Rücknahmen, Übernahmen von Firmenwägen und Evaluierungen des Wertes eines Oldtimers eine zentrale Rolle.

Die Voraussetzung für einen fairen Angebotspreis

Wir als Kfz-Gutachter in Christinenthal prüfen das bevorstehende Objekt in allen Kategorien. Wir lassen alle für den Fahrzeugwert relevanten Kriterien mit in die Bewertung einfließen. Eine neutrale Meinung hilft Ihnen, bei einem Kauf oder Verkauf eine Verhandlungsbasis zu erhalten. Nach der Prüfung unseres Kfz-Sachverständigen in Christinenthal erhalten sie eine Auskunft, in welchem preislichen Rahmen eine Verhandlung stattfinden sollte. Auch nicht explizit genannte Schäden werden von uns zuverlässig erkannt. Es lohnt sich – vereinbaren Sie einfach einen Termin und lassen das Fahrzeug von einem unserer Kfz-Sachverständigen in Christinenthal prüfen.

Wir begutachten Ihren Oldtimer

Für das Fahren eines Oldtimers ist laut der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) ein Fahrzeuggutachten notwendig (siehe auch § 23 StVZO). Die bis 2006 vorgeschriebene besondere Betriebserlaubnis wird durch ein solches Gutachten ersetzt (siehe auch §§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Die Inhalte des Oldtimer-Gutachtens

Die Struktur ist mit diesem Gutachten einfacher und übersichtlicher als früher gestaltet. Der nach VkBl. 1997 S. 538 anzuwendende Bewertungsmaßstab ist allerdings gleich geblieben. Die wichtigsten Punkte eines Oldtimergutachtens sind demnach:

  • Die Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs muss vorhanden sein.
  • Enthalten sein müssen Originalbauteile.
  • Schließlich muss sein Pflege- und Erhaltungszustand genügen, um das Kraftfahrzeug auch als technisches Denkmal würdigen zu können.
Mit der Neufassung der FZV wurde auch auf die vorher geltende Bewertungsskala verzichtet. Dadurch erhoffte man sich eine Vereinfachung des Zulassungsprozesses für Oldtimer. Für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens ist die Werteskala ohnehin nicht wichtig. So genügt der Zulassungsbehörde ein positiv bewertetes Kfz-Gutachten.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Inhalte des Gutachtens für Oldtimer

Zunächst wird wie bei einem konventionellen Fahrzeug eine Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO durchgeführt. Außerdem prüfen wir die Originalität der verbauten Teile an Ihrem Auto. Fast keine anderen Bauteile als originale Bauteile dürfen an einem Oldtimer verbaut sein, um die gewünschte Oldtimerzulassung zu erhalten. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Christinenthal hierzu!

Weiteres zu Gutachter Profi: Ihrem Kfz-Sachverständigen in Christinenthal


Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Christinenthal für Sie da sind:
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Kfz Sachverständige in Breitenburg: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Breitenburg
Kfz Sachverständige in Borsfleth: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Borsfleth
Kfz Sachverständige in Bokhorst: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Bokhorst
Kfz Sachverständige in Bokelrehm: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Bokelrehm
Kfz Sachverständige in Blomesche Wildnis: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Blomesche Wildnis
Kfz Sachverständige in Besdorf: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Besdorf
Kfz Sachverständige in Bekdorf: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Bekdorf
Kfz Sachverständige in Beidenfleth: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Beidenfleth
Kfz Sachverständige in Bahrenfleth: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Bahrenfleth
Kfz Sachverständige in Auufer: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Auufer
Kfz Sachverständige in Altenmoor: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Altenmoor
Kfz Sachverständige in Agethorst: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Agethorst
Kfz Sachverständige in Aebtissinwisch: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Aebtissinwisch
Kfz-Sachverständige in Dägeling: Auch in Dägeling bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Dammfleth: Auch in Dammfleth bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Drage bei Hohenaspe: Auch in Drage bei Hohenaspe bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Ecklak: Auch in Ecklak bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Elskop: Auch in Elskop bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Engelbrechtsche Wildnis: Auch in Engelbrechtsche Wildnis bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Fitzbek: Auch in Fitzbek bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Glückstadt: Auch in Glückstadt bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Grevenkop: Auch in Grevenkop bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Gribbohm: Auch in Gribbohm bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Hadenfeld: Auch in Hadenfeld bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.


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