Die Kfz-Gutachter in Buxheim

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Buxheim bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Buxheim.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Buxheim

Als Kfz-Gutachter in Buxheim und Auto-Sachverständige in Buxheim bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Schadensgutachtenserstellung nach einem Unfall

Rund vier Millionen Unfallschäden registrieren die Versicherer jährlich in Deutschland. Wer in einen Unfall verwickelt wird, sollte den entstandenen Schaden durch einen unabhängigen Kfz-Gutachter in Buxheim beurteilen lassen, um seine Ansprüche gegenüber der Versicherung zu wahren. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Zu den grundlegenden Fragen nach einem Autounfall zählen:

  • Welche genauen und individuellen Reparaturkosten können für die Reparatur des Autos anfallen?
  • Ist durch den Unfall der Wert des Fahrzeugs gemindert? Wie hoch ist diese?
  • Ist vielleicht ein technischer oder wirtschaftlicher Totalschaden entstanden?
  • Höhe des Restwerts bzw. Wiederbeschaffungswerts des Fahrzeugs

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Buxheim vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Mindestens ab einem Schadenswert von 750 Euro übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten, wenn Sie der Unfallgeschädigte sind.

Autounfall: Schadengutachten

Durch ein neutrales Kfz-Gutachten ergeben sich folgende Vorteile für Sie:

Eine genaue Schadenregulierung sowie Rechtssicherheit bekommen Sie durch das Kfz Gutachten. Eine kompetente Beratung in Buxheim erhalten Sie ebenfalls. Wenn es sich um einen Bagatellschaden handelt, wird von einem Vollgutachten abgeraten. Es gibt dann nämlich weitere günstigere Varianten, um einen Schaden feststellen zu können. Sind Sie Unfallverursacher oder handelt es sich um einen Teilkaskoschaden, müssen wir uns nach den Regelungen Ihrer Versicherung richten. Trotzdem sollten Sie sich aber auch in diesem Fall an uns wenden.

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Feststellen des Fahrzeugwertes

Fahrzeuge werden aus unterschiedlichen Gründen verkauft. Der Fahrzeugwert ist dabei immer von enormer Wichtigkeit. Er kann von unterschiedlichen Faktoren abhängen. Um ein optimales Endergebnis bei der Wertermittlung zu erzielen müssen Faktoren wie die Laufleistung, Abnutzung, Wertstabilität sowie weitere Punkte bewertet werden.

Vielfältige Dienstleistungen

Bei der Erstellung von Wertgutachten eines Kfz-Sachverständigen wird gleichzeitig ein Marktwert erstellt. Und außerdem ist die Bestimmung des Wiederbeschaffungswertes und des Händlereinkaufswertes essentiell. Für wen der Kauf dabei bis zu welcher Kaufsumme noch Sinn macht, unterscheiden wir durch die Festlegung unterschiedlicher Kategorien. Auch die Wertermittlung von Oldtimern, Rücknahme von Leasing-Fahrzeugen sowie Übernahme von Firmenwagen gehören zu unserem Portfolio.

Die Grundlage eines soliden Angebotspreises

Unsere Kfz-Sachverständige in Buxheim prüfen Fahrzeuge bis ins kleinste Detail. Dabei fließen alle Kriterien, die für den Wert relevant sind, mit in die Bewertung ein. Es ist bekannt, dass beim Kauf eines Fahrzeuges stets über den Preis verhandelt wird, weshalb eine zweite sowie neutrale Meinung äußerst wichtig ist. Wer eine sichere Expertenmeinung haben möchte, in wie weit der Preis fair ist, ist mit einem Termin bei unseren Kfz-Gutachtern in Buxheim gut beraten. Dabei werden ebenso Schäden und Mängel aufgedeckt, die der Verkäufer eventuell verschwiegen hat oder von denen er keine Kenntnis hatte. Es lohnt sich – vereinbaren Sie einfach einen Termin in Buxheim und lassen es von unseren Experten prüfen.

Oldtimer begutachten

Die Fahrzeugzulassungsverordnung, kurz FZV genannt, fordert ein Gutachten über einen Oldtimer, bevor dieser für den Straßenverkehr zugelassen werden kann (§ 23 StVZO). Bis 2006 galt die Vorschrift eine besondere Betriebserlaubnis zum Nutzen eines Oldtimers vorzulegen. Diese ersetzt heute das Gutachten laut §§ 9 Absatz 1 und 17 FZO.

Inhalt des Oldtimergutachtens

Das Gutachten wurde im Vergleich zu den früher geltenden Anforderungen in seiner Struktur sowie der Übersichtlichkeit vereinfacht. Nicht geändert hat sich der bisherige Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 Seite 538. Die bedeutsamsten Aspekte eines Gutachtens für Oldtimer sind dementsprechend:

  • Vorgestellt werden kann nur ein verkehrstüchtiger Oldtimer.
  • Dass das Kfz nur Originalbauteile enthalten muss.
  • Schließlich muss auch der Pflegezustand genügen, damit das Auto als technisches Denkmal gewürdigt wird
Der Prozess der Oldtimerzulassung wurde durch den Versicht der früheren Bewertungsskala in der Neufassung der FZV vereinfacht. Ziel davon ist die Vereinfachung der Zulassung von Oldtimern. Die Werteskala ist für eine Zuteilung des Oldtimerkennzeichen unerheblich. Der jeweiligen Zulassungsbehörde genügt vielmehr ein positives Gutachten.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Der jeweilige Umfang des Gutachtens für Oldtimer

Das Gutachten am zugelassenen Fahrzeug hat zunächst denselben Umfang wie eine nach § 29 StVZO vorgeschriebene Hauptuntersuchung. Der Experte für Oldtimergutachten wird dann nachprüfen, ob Originalbauteile verbaut sind. Damit das Fahrzeug die beliebte Zulassung als Oldtimer erhält, darf dieses fast nur Originalbauteile enthalten. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Buxheim hierzu!

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Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Buxheim für Sie da sind:
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