Die Kfz-Gutachter in Bubsheim

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Bubsheim bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Bubsheim.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Bubsheim

Als Kfz-Gutachter in Bubsheim und Auto-Sachverständige in Bubsheim bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir     antworten so schnell wie möglich.

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Erstellung von Schadengutachten nach einem Unfall

Ein Autounfall passiert sehr schnell, in Deutschland zählen die Versicherer alljährlich rund rund vier Millionen Unfallschäden. Wer davon betroffen ist, sollte schnellstens den Schaden durch einen neutralen Kfz Gutachter in Bubsheim feststellen lassen, um die Versicherungsansprüche geltend zu machen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Zu den grundlegenden Fragen nach einem Autounfall zählen:

  • Wie hoch werden die Kosten für die Beseitigung des Unfallschadens sein?
  • Ist durch den Unfall der Wert des Fahrzeugs gemindert? Wie hoch ist diese?
  • Ist durch den Unfall vermutlich ein wirtschaftlicher oder technischer Totalschaden entstanden?
  • In welcher Höhe liegt der Wiederbeschaffungswert und Restwert des Fahrzeugs?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Bubsheim vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Sind Sie Unfallgeschädigter, so übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens ab einem entstandenen Schaden von 750 Euro.

Autounfall: Schadengutachten

Welche Vorteile hat ein neutrales Kfz-Gutachten für Sie?

Eine genaue Schadenregulierung sowie Rechtssicherheit bekommen Sie durch das Kfz Gutachten. Dazu wird Ihnen in Bubsheim eine kompetente Beratung gewährt. Im Falle eines Bagatellschadens kann es sein, dass wir vom Vollgutachten abraten, es gibt aber auch andere günstige Möglichkeiten, um den eingetretenen Schaden festzustellen. Falls Sie der Unfallverursacher sind und es sich dabei um einen Teilkaskoschaden handelt, sind für uns die in ihrer Versicherung geregelten Regelungen bindend. Trotzdem sollten Sie sich aber auch in diesem Fall an uns wenden.

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Wert des Fahrzeugs ermitteln

Es gibt gute Gründe für einen Verkauf des Fahrzeugs in Bubsheim. Von besonderer Bedeutung ist aber die Ermittlung des jeweiligen Fahrzeugwertes. Und auf diesen haben unterschiedliche Eigenschaften einen Einfluss. Vor dem finalen Fahrzeugverkauf müssen Beständigkeit, Laufleistung, Abnutzung etc. untersucht werden, um einen bestmöglichen Preis und Ergebnis zu bekommen.

Vielfältige Dienstleistungen

Als Grundlage aller weiteren Bewertungen dienen meist Wertgutachten. Hierbei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Andererseits kann sowohl der Wiederbeschaffungswert oder Händlereinkaufswert festgelegt werden. Diese bilden die Grundlage sämtlicher Bewertungen, um feststellen zu können, bis zu welcher Summe ein Verkauf als sinnvoll zu betrachten und wirtschaftlich rentabel ist. So spielen auch die Übernahme von Firmenwagen, Leasingrücknamen und die Evaluierung des individuellen Wertes ihres Oldtimers bei uns eine erhebliche Rolle.

Das Fundament eines soliden Angebotspreises

Unsere Kfz-Sachverständige in Bubsheim prüfen Fahrzeuge bis ins kleinste Detail. Dabei berücksichtigen wir sämtliche Faktoren, die auf den Wert einen Einfluss haben. Weil bei einem Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs stets gehandelt wird, ist es in jedem Fall nützlich, dass eine neutrale Meinung eingeholt wird. Mit einem separaten Termin bei uns, als Kfz Gutachter in Bubsheim garantieren wir eine sichere Auskunft ob der Preis für das Auto in Ordnung ist. Dabei werden ebenso Schäden und Mängel aufgedeckt, die der Verkäufer eventuell verschwiegen hat oder von denen er keine Kenntnis hatte. Aus diesem Grund zahlt es sich für Sie aus, bei uns einen Termin in Bubsheim zu vereinbaren und Ihr Auto von unseren Fachleuten prüfen zu lassen.

Oldtimer fachgerecht begutachten

Laut § 23 StVZO sowie der Fahrzeugzulassungsverordnung, kurz FZV, wird ein Gutachten benötigt, um ein Oldtimer als solches zuzulassen. Bis zum Jahre 2006 war eine besondere Betriebserlaubnis notwendig. Laut §§ 9 Absatz 1 und 17 FZV wird diese durch das Gutachten ersetzt.

Was ist in dem Gutachten für Oldtimer enthalten?

Der Aufbau dieses Gutachtens wurde im Vergleich zu früheren Anforderungen übersichtlicher und einfacher gestaltet. Der nach VkBl. 1997 Seite 538 herangezogene Bewertungsmaßstab bleibt weiterhin bestehen. Die bedeutsamsten Aspekte eines Gutachtens für Oldtimer sind dementsprechend:

  • Vorgestellt werden kann nur ein verkehrstüchtiger Oldtimer.
  • Die ausschließliche Verwendung von Originalbauteilen
  • Der Pflege- und Erhaltungszustand muss so weit gewährleistet sein, um es als technisches Denkmal würdigen zu können.
Mit der Neuausfertigung der FZV wurde auch auf die sonst angewandte Bewertungsskala verzichtet. Der Grund dafür war, dass die Oldtimer-Zulassung einfacher gemacht werden sollte. Mittlerweile ist für die Zuteilung des Oldtimerkennzeichens die Werteskala unerheblich. Das positiv abgeschlossene Gutachten genügt der Zulassungsbehörde bei der Zulassung.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Der jeweilige Umfang des Gutachtens für Oldtimer

Zunächst wird wie bei einem konventionellen Fahrzeug eine Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO durchgeführt. Hinzu kommt noch die Prüfung der Originalität der verbauten Teile am Auto. Für eine beliebte Oldtimerzulassung ist es notwendig, dass nahezu ausschließlich originale Bauteile verbaut sind. Lassen Sie sich zu all diesen Fragen gerne von unseren Kfz-Sachverständigen in Bubsheim näher beraten!

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Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Bubsheim für Sie da sind:
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