Die Kfz-Gutachter in Brohl

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Brohl bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Brohl.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Brohl

Als Kfz-Gutachter in Brohl und Auto-Sachverständige in Brohl bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Schadensgutachten bei Autounfällen

Die Versicherungen melden jährlich in Deutschland ca. vier Millionen Unfälle. Das zeigt, dass Unfälle sehr schnell geschehen können. Betroffene sollten sich unmittelbar nach dem Schaden einen neutralen Kfz-Sachverständigen in Brohl suchen. Dieser kann dann die Schäden festhalten und Auskünfte über Versicherungsansprüche geben. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Nach einem Straßenverkehrsunfall stellen sich unzählige Fragen. Einige Fragen lassen sich hierbei nur per Gutachten klären:

  • Wie hoch werden die Reparaturkosten des Unfallschadens sein?
  • Hat der Wagen eine Wertminderung erlitten? In welcher Höhe?
  • Ist nicht nur eine Wertminderung, sondern vielleicht sogar ein technischer oder wirtschaftlicher Totalschaden an dem Auto eingetreten?
  • Wie hoch wäre der Restwert des Kraftfahrzeugs und wie hoch wäre der Wiederbeschaffungswert?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Brohl vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Ab einem Schadenswert von mindestens 750 Euro zahlt im Normalfall die gegnerische Versicherung an den Unfallgeschädigten.

Autounfall: Schadengutachten

Die Vorteile Ihres neutralen Schadengutachtens

Ein neutrales Kfz Gutachten dient vor allem der Rechtssicherheit und einer sicheren Abwicklung der Schadensregulierung. Darüber hinaus erhalten Sie in Brohl eine kompetente Beratung. Ein volles Gutachten ist bei einem Bagatellschaden nicht erforderlich. Es stehen preiswertere Alternativen zur Schadensfeststellung zur Verfügung. Für den Fall, dass Sie der Unfallverursacher sind oder für den Fall, dass es sich um einen Teilkaskoschaden handelt, werden wir durch die Regelungen Ihrer Versicherung gebunden. Auch in diesem Fall dürfen Sie uns gerne kontaktieren!

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln Ihren Fahrzeugwert

Es gibt viele Gründe, welche zu einem Fahrzeugverkauf führen. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Er kann von unterschiedlichen Faktoren abhängen. Bewertet werden müssen vor dem entgültigen Verkauf unter anderem Laufleistung, Beständigkeit, Abnutzung und viele weiteren Eigenschaften.

Unterschiedliche Dienstleistungen

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Zum anderen kann ebenfalls der Händlereinkaufswert und der Wiederbeschaffungswert festgelegt werden. So werden unterschiedliche Kategorien differenziert, für welchen Besitzer der Kauf bis zu welcher Summe sinnreich ist. So bieten wir auch Wertermittlungsverfahren für Oldtimer, Übernahmen von Firmenwägen oder Leasing-Rücknahmen an.

Basis eines belastbaren Angebotspreises

Das Objekt der Begierde wird von unseren Gutachtern in Brohl auf Herz und Nieren geprüft. In diese Bewertung fließen alle relevanten Kriterien ein. Gerade beim Fahrzeughandeln ist es üblich, um den Kauf- bzw. Verkaufspreis zu feilschen – daher ist es durchaus sinnvoll, eine neutrale Meinung darüber einzuholen. Wir können Ihnen bei einem Termin bei uns als Kfz-Sachverständiger in Brohl eine seriöse Einschätzung dazu geben, ob der Preis angemessen ist bzw. in welcher Spanne sich dieser bewegen darf. Unsere Kfz-Sachverständige entdecken dabei auch Schäden, die nicht explizit aufgeführt sind. Aus diesem Grund zahlt es sich für Sie aus, bei uns einen Termin in Brohl zu vereinbaren und Ihr Auto von unseren Fachleuten prüfen zu lassen.

Die Begutachtung von Oldtimern

Für das Fahren eines Oldtimers ist laut der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) ein Fahrzeuggutachten notwendig (siehe auch § 23 StVZO). Die bis 2006 vorgeschriebene besondere Betriebserlaubnis wird durch ein solches Gutachten ersetzt (siehe auch §§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Was umfasst das Gutachten für Ihren Oldtimer?

Die Struktur des Gutachtens wurde im Vergleich zu den früheren Anforderungen unkomplizierter und übersichtlicher gestaltet. Der Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997, Seite 538, ist weiterhin unverändert und somit Bestandteil des Gutachtens. Die wichtigsten Punkte eines Oldtimergutachtens sind demnach:

  • Die Verkehrstüchtigkeit muss gewährleistet sein
  • Im Fahrzeug müssen Originalbauteile verbaut sein
  • Der Erhaltungs- und Pflegezustand muss hinreichend sein, um es als Denkmal der Technik zu würdigen.
Auf die frühere Bewertungsskala wurde mit der Neufassung der FZV inzwischen verzichtet. Diese Werteskala ist für die Zulassung mit einem Oldtimerkennzeichen nicht notwendig. Die Skala ist für eine Zuteilung des Kennzeichens unerheblich. Ein mit Erfolg durchlaufenes Kfz-Gutachten genügt der Zulassungsbehörde.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Umfang des Oldtimergutachtens

Unsere Überprüfung des zugelassenen Fahrzeugs hat den Umfang einer Hauptuntersuchung, welche im § 29 StVZO geregelt ist. Dazu kommt allerdings die Überprüfung der Originalität der Bauteile. Für den Erhalt einer begehrten Oldtimerzulassung dürfen am Fahrzeug fast nur originale Komponenten verbaut sein. Lassen Sie sich daher von unserem Kfz-Gutachter in Brohl hierzu genauer beraten!

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Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Brohl für Sie da sind:
56754
Kfz Sachverständige in Brachtendorf: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Brachtendorf
Kfz Sachverständige in Blankenrath: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Blankenrath
Kfz Sachverständige in Binningen: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Binningen
Kfz Sachverständige in Beuren: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Beuren
Kfz Sachverständige in Beilstein (Mosel): Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Beilstein (Mosel)
Kfz Sachverständige in Bad Bertrich: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Bad Bertrich
Kfz Sachverständige in Auderath: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Auderath
Kfz Sachverständige in Altstrimmig: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Altstrimmig
Kfz Sachverständige in Altlay: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Altlay
Kfz Sachverständige in Alflen: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Alflen
Kfz Sachverständige in Alf: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Alf
Kfz-Sachverständige in Briedel: Auch in Briedel bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Brieden: Auch in Brieden bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Briedern: Auch in Briedern bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Bruttig-Fankel: Auch in Bruttig-Fankel bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Büchel bei Cochem: Auch in Büchel bei Cochem bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Bullay: Auch in Bullay bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Cochem: Auch in Cochem bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Dohr: Auch in Dohr bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Dünfus: Auch in Dünfus bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Düngenheim: Auch in Düngenheim bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Ediger-Eller: Auch in Ediger-Eller bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Ellenz: Auch in Ellenz bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Eppenberg: Auch in Eppenberg bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Ernst: Auch in Ernst bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Eulgem: Auch in Eulgem bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Faid: Auch in Faid bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Filz: Auch in Filz bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Forst (Eifel): Auch in Forst (Eifel) bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Forst (Hunsrück): Auch in Forst (Hunsrück) bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.


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