Die Kfz-Gutachter in Braunshorn

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Braunshorn bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Braunshorn.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Braunshorn

Als Kfz-Gutachter in Braunshorn und Auto-Sachverständige in Braunshorn bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Schadensgutachten bei Autounfällen

Rund vier Millionen Unfallschäden registrieren die Versicherer jährlich in Deutschland. Ist jemand in einem Unfall verwickelt, sollte schnellstmöglich ein neutraler Kfz-Sachverständiger in Braunshorn den Schaden bzw. die Schadenshöhe feststellen. Dies ist erforderlich um etwaige Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Ein Kfz-Gutachter kann nach einem Unfall folgende Fragen beantworten:

  • Wie hoch sind die Kosten für eine Instandsetzung?
  • Ist der Wert des Wagens nach dem Unfall gemindert? Wenn ja, wie hoch ist die Wertminderung?
  • Ist sogar ein wirtschaftlicher bzw. technischer Totalschaden zu verzeichnen?
  • Wie hoch sind Rest- und Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Braunshorn vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Falls Sie Unfallgeschädigter sind, zahlt die gegnerische Versicherungspartei ab einem Schaden von 750 € die Schadenskosten.

Autounfall: Schadengutachten

Ihre Vorteile durch ein neutrales Schadengutachten

Das Gutachten ermöglicht Ihnen eine einwandfreie Regulierung des Unfallschadens und bietet Ihnen darüber hinaus noch Rechtssicherheit. Eine kompetente Beratung in Braunshorn erhalten Sie ebenfalls. Bei einem Bagatellschaden raten wir gegebenenfalls vom Vollgutachten ab, doch es gibt andere, preiswerte Möglichkeiten, den Schaden festzustellen. Für den Fall, dass Sie der Unfallverursacher sind oder für den Fall, dass es sich um einen Teilkaskoschaden handelt, werden wir durch die Regelungen Ihrer Versicherung gebunden. Doch auch in diesem Fall sollten Sie uns kontaktieren!

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Feststellen des Fahrzeugwertes

Ein Fahrzeugverkauf kann viele verschiedene Gründe haben. Der Fahrzeugwert ist dabei immer von enormer Wichtigkeit. Und auf diesen haben unterschiedliche Eigenschaften einen Einfluss. Um ein optimales Endergebnis bei der Wertermittlung zu erzielen müssen Faktoren wie die Laufleistung, Abnutzung, Wertstabilität sowie weitere Punkte bewertet werden.

Unterschiedliches Leistungsangebot

Bei der Erstellung von Wertgutachten eines Kfz-Sachverständigen wird gleichzeitig ein Marktwert erstellt. Des Weiteren wird je nach Bedarf der Händlereinkaufswert bzw. der Wiederbeschaffungswert ermittelt. Wir unterscheiden dabei zwischen unterschiedlichen Kategorien, für wen sich der Verkauf des Autos bis zu welchem Preis noch lohnt. Die Evaluierung des Wertes bei einem Oldtimer zeigt dem Halter durch das Wertgutachten den aktuellen Verkehrswert und spielt im Arbeitsspektrum bei uns eine große Rolle.

Die Grundlage für solide Angebotspreise

Das Fahrzeug wird von unseren Kfz-Gutachtern in Braunshorn bis ins kleinste Detail geprüft. Hierbei fließen sämtliche Kriterien, welche für den Wert relevant sind, in die Bewertung mit ein. Wer schonmal einen Gebrauchtwagen ver- oder gekauft hat weiß, dass über den Preis immer verhandelt wird, daher ist notwendig den Wert des Objektes zu kennen. Unsere Expertise als Kfz Sachverständige in Braunshorn gibt Ihnen sichere Auskunft über einen angemessenen Preis. Auch nicht genannte Schäden werden von unseren Kfz Sachverständigen sorgfältig überprüft. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit unseren Kfz-Sachverständigen in Braunshorn, es lohnt sich!

Oldtimer begutachten

Wenn Sie einen Oldtimer fahren möchten, benötigen Sie laut FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) ein Gutachten für das Fahrzeug (§ 23 StVZO). Die frühere besonderes Betriebserlaubnis, die bis 2006 Vorschrift war, wird durch dieses Gutachten ersetzt. (§§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Was ist in einem Oldtimer-Gutachten enthalten?

Das neue Gutachten für Oldtimer ist übersichtlicher und einfacher geworden als die Vorschriften für die besondere Betriebserlaubnis. Dabei hat sich jedoch gar nichts am bisherige Maßstab der Bewertung nach VkBl. 1997 Seite 538 geändert. Zu den relevanten Punkten dieses Gutachtens gehören:

  • Die nachgewiesene Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeuges.
  • Originalbauteile müssen vorhanden sein
  • Der Pflege- und Erhaltungszustand muss so weit gewährleistet sein, um es als technisches Denkmal würdigen zu können.
Der Prozess der Oldtimerzulassung wurde durch den Versicht der früheren Bewertungsskala in der Neufassung der FZV vereinfacht. Ziel davon ist die Vereinfachung der Zulassung von Oldtimern. Dabei spielt die Werteskala bei der Zulassung des Oldtimers keine Rolle mehr. So genügt der Zulassungsbehörde ein positiv bewertetes Kfz-Gutachten.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Inhalt des Oldtimergutachtens

Zuerst erfolgt die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Hinzu kommt noch die Prüfung der Originalität der verbauten Teile am Auto. Um die beliebte Oldtimerzulassung zu bekommen, dürfen fast keine anderen Bauteile als originale verbaut sein. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Braunshorn hierzu!

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Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Braunshorn für Sie da sind:
56288

Stadtteile in Braunshorn in denen unser Kfz-Gutachter helfen kann:

Gutachter Profi ist Ihr Kfz-Sachverständiger in Braunshorn-Dudenroth: Birkenstraße, ...

Gutachter Profi ist Ihr Kfz-Sachverständiger in Braunshorn-Ebschied: Am Gemeindehaus, Ringstraße, ...

Kfz Sachverständige in Wüschheim: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Wüschheim
Kfz Sachverständige in Gehlweiler: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Gehlweiler
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Kfz Sachverständige in Damscheid: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Damscheid
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Kfz-Sachverständige in Boppard: Auch in Boppard bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Birkheim: Auch in Birkheim bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Biebern: Auch in Biebern bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Bickenbach (Hunsrück): Auch in Bickenbach (Hunsrück) bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Beulich: Auch in Beulich bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Bergenhausen: Auch in Bergenhausen bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
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