Die Kfz-Gutachter in Berndorf

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Berndorf bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Berndorf.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Berndorf

Als Kfz-Gutachter in Berndorf und Auto-Sachverständige in Berndorf bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Schadensgutachten nach einem Unfall erstellen lassen

Ein Autounfall passiert sehr schnell, in Deutschland zählen die Versicherer alljährlich rund rund vier Millionen Unfallschäden. Sollte man in einen Unfall verwickelt sein, sollte der entstandene Schaden unverzüglich durch einen neutralen Kfz-Gutachter in Berndorf festgestellt werden, damit die Versicherungsansprüche von den Betroffenen geltend gemacht werden können. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Nach einem Unfall gibt es einige essentielle Fragestellungen, die nur durch ein Gutachten aufgeklärt werden können:

  • Welche Reparaturkosten erwarten mich für die Reparatur?
  • Ist eine Wertminderung für das Fahrzeug entstanden und in welcher Höhe muss diese angerechnet werden
  • Handelt es sich um einen Totalschaden?
  • Wie hoch sind Restwert und Wiederbeschaffungswert?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Berndorf vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Bei Geschädigten zahlt die generische Versicherung ab einem Schadenswert von 750 Euro die anfallenden Kosten des Gutachtens.

Autounfall: Schadengutachten

Ihre Vorteile durch ein neutrales Schadengutachten

Das neutrale Schadensgutachten bringt Rechtssicherheit. Bei der Schadenregulierung, gestützt auf ein Kfz-Gutachten, haben Sie die Vorteile auf Ihrer Seite Außerdem erhalten Sie in Berndorf auch eine kompetente fachliche Beratung. Bei kleineren Schäden (Bagatellschäden) raten wir gegebenenfalls von der Erstellung eines Vollgutachtens ab. Hier gibt es andere und zugleich preiswerte Möglichkeiten, den konkreten Schaden festzustellen. Sollte es sich allerdings um einen Schaden der Teilkasko handeln oder Sie selbst der Unfallverursacher sein, dann sind für uns die Rahmenbedingungen Ihrer Versicherung anzuwenden. Verständigen Sie uns in Berndorf auch in solchen Fällen!

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln Ihren Fahrzeugwert

Es gibt viele Gründe sich für einen Fahrzeugverkauf zu entscheiden. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Hierbei haben verschiedenste Faktoren Einfluss auf den Wert eines Fahrzeuges. Bewertet werden müssen vor dem entgültigen Verkauf unter anderem Laufleistung, Beständigkeit, Abnutzung und viele weiteren Eigenschaften.

Diverse Dienstleistungen

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Andererseits kann durch das Gutachten auch der Händlereinkaufswert oder der Wiederbeschaffungswert festgelegt werden. Der ermittelte Wert des Fahrzeuges spiegelt gleichzeitig, für wen der Ankauf des Fahrzeugs sinnvoll ist. Auch Übernahmen von Firmenwagen sowie Leasing–Rücknahmen und die Einschätzung eines Wertes von Oldtimern sind bei uns bedeutend.

Das Fundament eines angemessenen Angebotspreises

Wir als Kfz-Gutachter in Berndorf prüfen das bevorstehende Objekt in allen Kategorien. Dabei berücksichtigen wir bei der Bewertung alle Kriterien, die eine Relevanz für den Fahrzeugwert haben. Vor allem beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs wird gerne gehandelt – deshalb sollte man sich hierfür stets die Meinung einer neutralen Person einholen. Im Rahmen eines Termins bei uns erhalten Sie daher eine belastbare Auskunft darüber, welcher Preis für das Fahrzeug noch im Rahmen wäre und ob der aufgerufene Preis so in Ordnung geht. Auch nicht explizit genannte Schäden werden von uns zuverlässig erkannt. Für Sie lohnt sich ein Termin bei unseren Kfz-Sachverständigen in Berndorf, machen Sie einen Termin aus.

Die Begutachtung von Oldtimern

Für das Fahren eines Oldtimers ist laut Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ein Fahrzeuggutachten (nach § 23 StVZO) notwendig. Durch dieses Gutachten wird die frühere besondere Betriebserlaubnis ersetzt – diese war bis 2006 Vorschrift. (§§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Welche Informationen enthält ein Oldtimer-Gutachten?

Gegenüber den vorherigen Anforderungen ist die Struktur deutlich übersichtlicher und simpler ausgestaltet. Der bis dato gültige Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 Seite 538 hat sich allerdings nicht geändert. Die wichtigsten Punkte zur Gutachtenerstellung bleiben:

  • Die Verkehrstüchtigkeit
  • Enthalten sein müssen Originalbauteile.
  • Ein entsprechend zu würdigender Erhaltungs- sowie Pflegezustand
Auf die einstige Bewertungsskala wurde mit jener Neufassung der FZV mittlerweile verzichtet. Dadurch erhoffte man sich eine Vereinfachung des Zulassungsprozesses für Oldtimer. Für ein Oldtimerkennzeichen ist die Werteskala irrelevant. Der jeweiligen Zulassungsbehörde genügt vielmehr ein positives Gutachten.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Der Umfang des Oldtimergutachtens

Unsere Überprüfung des zugelassenen Fahrzeugs hat zunächst den Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Außerdem wird überprüft, ob alle Bauteile Originale sind. Damit Ihr Fahrzeug die begehrte Oldtimerzulassung erhält, müssen nahezu alle Teile an dem Auto Originalteile sein. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Berndorf hierzu!

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Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Berndorf für Sie da sind:
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Kfz Sachverständige in Berlingen: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Berlingen
Kfz Sachverständige in Berenbach: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Berenbach
Kfz Sachverständige in Bereborn: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Bereborn
Kfz Sachverständige in Beinhausen: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Beinhausen
Kfz Sachverständige in Basberg: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Basberg
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Kfz-Sachverständige in Betteldorf: Auch in Betteldorf bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Birgel: Auch in Birgel bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Birresborn: Auch in Birresborn bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Bleckhausen: Auch in Bleckhausen bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Bodenbach: Auch in Bodenbach bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Bongard: Auch in Bongard bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Borler: Auch in Borler bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.


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