Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Bargstedt (Holstein) bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Bargstedt (Holstein).
KONTAKTANFRAGEAls Kfz-Gutachter in Bargstedt (Holstein) und Auto-Sachverständige in Bargstedt (Holstein) bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:
Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall
Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf
Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir antworten so schnell wie möglich.
Ein Autounfall passiert sehr schnell, in Deutschland zählen die Versicherer alljährlich rund rund vier Millionen Unfallschäden. Damit beim Unfall alle Versicherungsansprüche geltend gemacht werden können, sollten betroffene den Schaden umgehend von einem neutralen Kfz Gutachter in Bargstedt (Holstein) bewerten lassen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.
Nur ein Gutachten kann diese Fragen aufklären:
Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Bargstedt (Holstein) vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Falls Sie der Unfallgeschädigte sind, dann können Sie von der gegnerischen Versicherung eine Kostenübernahme ab einem Schaden von mindestens 750 Euro erwarten.
Ein Kfz-Gutachten gibt Rechtssicherheit und verhilft zu einer optimalen Regulierung des Schadens. Darüber hinaus erhalten Sie in Bargstedt (Holstein) eine kompetente Beratung. Mitunter ist ein Bagatellschaden in Bargstedt (Holstein) preisgünstiger abzuwickeln, als mit einem Vollgutachten. Falls Sie der Unfallverursacher sind und es sich dabei um einen Teilkaskoschaden handelt, sind für uns die in ihrer Versicherung geregelten Regelungen bindend. Auch dann sollten Sie Kontakt zu und aufnehmen.
Es gibt viele Gründe sich für einen Fahrzeugverkauf zu entscheiden. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Hierbei haben verschiedenste Faktoren Einfluss auf den Wert eines Fahrzeuges. Vor einem Verkauf müssen viele Dinge, wie die Beständigkeit, die Laufleistung und der Grad der Abnutzung bestimmt werden, um den Restwert eindeutig zu bestimmen.
Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Auf der anderen Seite kann auch der Händlereinkaufs- wie auch der Wiederbeschaffungswert ermittelt werden. Nur so können wir beurteilen, wann, für wen und bis zu welchem Wert sich ein Kauf lohnt. Zu unserem Dienstleistungsangebot zählen auch Leasing-Rücknahmen, Wertermittlung von Oldtimern sowie Übernahme von Firmenwägen.
Ihr Wunschauto wird von unseren Kfz-Sachverständigen in Bargstedt (Holstein) voll umfänglich geprüft. Hierbei fließen alle für den Wert ausschlaggebenden Kriterien in die Bewertung ein. Da beim Verkauf oder Kauf eines Fahrzeugs immer gehandelt wird, ist es durchaus nützlich eine neutrale Meinung einzuholen. Wir als Kfz Sachverständige in Bargstedt (Holstein) garantieren Ihnen damit eine gute Einschätzung, ob der Ihnen angebotene Preis dem angebotenen Objekt auch gerechtfertigt ist. Dabei finden unsere Kfz Sachverständigen auch nicht offengelegte Schäden. Sie sollten daher direkt einen Termin mit einem unserer Experten in Bargstedt (Holstein) ausmachen und es überprüfen lassen – es zahlt sich mit Sicherheit aus.
Für das Fahren eines Oldtimers wird laut Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ein Gutachten für das Auto benötigt. Näheres findet man im §23 STVO. Die frühere bis 2006 vorgeschriebene Betriebserlaubnis wird durch das Gutachten ersetzt (siehe §§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).
Das Gutachten wurde neu strukturiert und ist nun einfacher und übersichtlicher gestaltet. Der bis dato gültige Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 Seite 538 hat sich allerdings nicht geändert. Die bedeutendsten Punkte des Oldtimergutachtens sind:
Das Gutachten am zugelassenen Fahrzeug hat zunächst denselben Umfang wie eine nach § 29 StVZO vorgeschriebene Hauptuntersuchung. Anschließend wird geprüft, ob alle Bauteile Original sind. Um eine Oldtimerzulassung zu bekommen, dürfen nur originale Bauteile verbaut sein. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Bargstedt (Holstein) hierzu!
Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Bargstedt (Holstein) für Sie da sind:
Stadtteile in Bargstedt (Holstein) in denen unser Kfz-Gutachter helfen kann:
Gutachter Profi ist Ihr Kfz-Sachverständiger in Bargstedt (Holstein)-Holtdorf: Dicksbarg, ...