Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Badra bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Badra.
KONTAKTANFRAGEAls Kfz-Gutachter in Badra und Auto-Sachverständige in Badra bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:
Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall
Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf
Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir antworten so schnell wie möglich.
Pro Jahr werden etwa vier Millionen Unfallschäden bei den Versicherungen gemeldet. Um Ansprüche gegenüber der Versicherung gelten zu machen, sollten Betroffene nach einem Unfall schnellstmöglich einen neutralen Kfz-Gutachter in Badra aufsuchen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.
Nach einem Unfall stellen sich zahlreiche Fragen, die durch das Gutachten zu klären sind:
Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Badra vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Falls Sie Unfallgeschädigter sind, zahlt die gegnerische Versicherungspartei ab einem Schaden von 750 € die Schadenskosten.
Mittels des Gutachtens erhalten Sie eine einwandfreie Schadenregulierung und Rechtssicherheit. Außerdem erhalten Sie in Badra auch eine kompetente fachliche Beratung. Bei Bagatellschäden in Badra wird zumeist von einem Vollgutachten abgeraten, doch es gibt weitere und preiswerte Handhaben, einen Schaden festzustellen. Sollte es sich dagegen um einen Teilkaskoschaden handeln oder sollten Sie der Unfallverursacher sein, sind für uns die einschlägigen Regelungen ihrer Versicherung zwingend. Doch auch in diesem Fall sollten Sie uns kontaktieren!
Der Verkauf eines Fahrzeuges in Badra kann viele Gründe haben. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Und auf diesen haben unterschiedliche Eigenschaften einen Einfluss. Vor einem Verkauf müssen viele Dinge, wie die Beständigkeit, die Laufleistung und der Grad der Abnutzung bestimmt werden, um den Restwert eindeutig zu bestimmen.
Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Auf der anderen Seite kann mithilfe der Bewertung die Berechnung des Wiederbeschaffungs- oder Händlerwertes erfolgen. Wir als Fachleute bewerten das Auto dabei in unterschiedlichen Kategorien, für wen der Kauf des Kraftfahrzeugs bis zu welcher Summe überhaupt noch sinnvoll ist. Auch Leasing-Rücknahmen, Übernahmen von Firmenwägen und Evaluierungen des Wertes eines Oldtimers spielen bei uns eine große Rolle.
Wir als Gutachter in Badra prüfen ihr Objekt der Begierde auf Herz und Nieren! Sämtliche Kriterien, die für den Wert des Kraftfahrzeugs relevant sind, fließen in unsere Bewertung ein. Aufgrund der Tatsache, dass sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf eines Fahrzeugs immer gehandelt wird, ist es von Vorteil, eine neutrale Ansicht einzubeziehen. Bei einem Termin mit unseren Kfz Gutachtern in Badra erteilen wir Ihnen eine fundierte Auskunft dazu, inwiefern der Preis angemessen ist. Auch schwer erkennbare Schäden, die nicht explizit aufgeführt sind, werden von uns zuverlässig entdeckt. Aus diesem Grund zahlt es sich für Sie aus, bei uns einen Termin in Badra zu vereinbaren und Ihr Auto von unseren Fachleuten prüfen zu lassen.
Für das Fahren eines Oldtimers ist laut Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ein Fahrzeuggutachten (nach § 23 StVZO) notwendig. Durch dieses Gutachten wird die frühere besondere Betriebserlaubnis ersetzt – diese war bis 2006 Vorschrift. (§§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).
Die Struktur ist mit diesem Gutachten einfacher und übersichtlicher als früher gestaltet. Der Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 Seite 538 wird im Gutachten beibehalten. Demnach sind die zentralsten Punkte des Oldtimergutachtens:
Unsere Prüfung eines zugelassenen Oldtimers hat zu Beginn den Umfang der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Zusätzlich werden die Bauteile auf ihre Originalität hin geprüft. Zur Erlangung der Oldtimerzulassung dürfen keine bzw. fast keine Teile verbaut sein, die nicht dem Original entsprechen. Lassen Sie sich daher von unserem Kfz-Gutachter in Badra hierzu genauer beraten!
Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Badra für Sie da sind: