Die Kfz-Gutachter in Axstedt

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Axstedt bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Axstedt.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Axstedt

Als Kfz-Gutachter in Axstedt und Auto-Sachverständige in Axstedt bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Die Anfertigung von Schadengutachten nach einem Verkehrsunfall

Die Versicherungen melden jährlich in Deutschland ca. vier Millionen Unfälle. Das zeigt, dass Unfälle sehr schnell geschehen können. Den Betroffenen wird dringend empfohlen sich an einen neutralen Kfz Gutachter in Axstedt zu wenden, der den Schaden begutachtet, damit Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden können. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Zu den grundlegenden Fragen nach einem Autounfall zählen:

  • Wie hoch sind die Kosten für die Reparatur?
  • Ist durch den Unfall der Wert des Fahrzeugs gemindert? Wie hoch ist diese?
  • Liegt gegebenenfalls ein technischer oder wirtschaftlicher Totalschaden vor?
  • Wie viel Rest- und Wiederbeschaffungswert besitzt das Fahrzeug?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Axstedt vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Falls Sie der Unfallgeschädigte sind, dann können Sie von der gegnerischen Versicherung eine Kostenübernahme ab einem Schaden von mindestens 750 Euro erwarten.

Autounfall: Schadengutachten

Welche Vorteile ein neutrales Schadensgutachten bietet

Eine genaue Schadenregulierung sowie Rechtssicherheit bekommen Sie durch das Kfz Gutachten. Eine kompetente Beratung in Axstedt erhalten Sie ebenfalls. Von einem Vollgutachten ist abzuraten, sofern lediglich ein Bagatellschaden vorliegt. In einem solchen Fall gibt es andere, preiswertere Möglichkeit den Schaden festzustellen. Sollte es sich allerdings um einen Schaden der Teilkasko handeln oder Sie selbst der Unfallverursacher sein, dann sind für uns die Rahmenbedingungen Ihrer Versicherung anzuwenden. Trotzdem sollten Sie sich aber auch in diesem Fall an uns wenden.

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Wert des Fahrzeugs ermitteln

Die Beweggründe für einen Verkauf des Wagens können unterschiedlich sein. Der Fahrzeugwert ist dabei immer von enormer Wichtigkeit. Unterschiedliche Eigenschaften üben hierauf einen Einfluss aus. Vor dem finalen Fahrzeugverkauf müssen Beständigkeit, Laufleistung, Abnutzung etc. untersucht werden, um einen bestmöglichen Preis und Ergebnis zu bekommen.

Dienstleistungen im Rahmen eines Gutachtens

Bei der Erstellung von Wertgutachten eines Kfz-Sachverständigen wird gleichzeitig ein Marktwert erstellt. Andererseits wird ebenfalls der Händlereinkaufswert sowie der Wiederbeschaffungswert ermittelt. In unterschiedliche Kategorien differenzieren wir deshalb, für welche Person der Kauf bis zu welcher Summe sinngemäß ist. Auch Übernahmen von Firmenwagen, Leasingrücknahme und Evaluierungen des Wertes von Oldtimern spielen bei uns eine bedeutende Rolle.

Die Basis eines guten Angebots

Unsere Kfz-Sachverständige in Axstedt prüfen Fahrzeuge bis ins kleinste Detail. In die Bewertung lassen wir alle nötigen Kriterien, die für den Wert bestimmend sind, mit einfließen. Gerade beim Handel mit Fahrzeugen wird immer über den Preis gehandelt, weshalb es einen Vorteil darstellt, wenn man sich eine neutrale Meinung einholt. Vereinbaren Sie daher bei unserem Gutachter in Axstedt einen Termin und wir geben Ihnen genauer Auskünfte über das Auto und seinen Wert einschließlich seines Preises. Dabei werden ebenso Schäden und Mängel aufgedeckt, die der Verkäufer eventuell verschwiegen hat oder von denen er keine Kenntnis hatte. Vereinbaren Sie einfach einen Termin und lassen Sie sich von unseren Experten in Axstedt helfen. Das wird sich definitiv auszahlen lassen.

Oldtimer bewerten

Wer heute einen Oldtimer fahren möchte, benötigt laut der geltenden Fahrzeugzulassungsverordnung ein Gutachten für dieses Fahrzeug nach § 23 StVZO. Die einstige besondere Betriebserlaubnis, welche bis zum Jahr 2006 Vorschrift war, wird durch das Gutachten nun ausgetauscht. (§§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Was umfasst das Gutachten für Ihren Oldtimer?

Ein solches Gutachten ab 2006 ist nunmehr übersichtlicher und zugleich einfacher gestaltet. Nicht verändert hat sich allerdings der Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 (S. 538). Zu den relevanten Punkten dieses Gutachtens gehören:

  • Vorgestellt werden kann nur ein verkehrstüchtiger Oldtimer.
  • Der Nachweis, dass Originalbauteile verbaut sind, muss erbracht werden.
  • Schließlich muss auch der Pflegezustand genügen, damit das Auto als technisches Denkmal gewürdigt wird
Mit der Neuausfertigung der FZV wurde auch auf die sonst angewandte Bewertungsskala verzichtet. Ziel davon ist die Vereinfachung der Zulassung von Oldtimern. Ohne Bedeutung für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens ist die Werteskala. Stattdessen reicht es aus, ein positives Oldtimer-Gutachten bei der Zulassungsstelle vorzulegen.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Der jeweilige Umfang des Gutachtens für Oldtimer

Unsere Überprüfung des zugelassenen Fahrzeugs hat zunächst den Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Dazu kommt allerdings die Überprüfung der Originalität der Bauteile. Um eine Oldtimerzulassung zu bekommen, dürfen nur originale Bauteile verbaut sein. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Axstedt hierzu!

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