Die Kfz-Gutachter in Auleben

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Auleben bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Auleben.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Auleben

Als Kfz-Gutachter in Auleben und Auto-Sachverständige in Auleben bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Nach erfolgtem Unfall Schadengutachten erstellen

In Deutschland ereignen sich viele Verkehrsunfälle. Die belegen die alljährlichen Statistiken von Versicherern, welche rund vier Millionen Unfallschäden listen. Ist jemand in einem Unfall verwickelt, sollte schnellstmöglich ein neutraler Kfz-Sachverständiger in Auleben den Schaden bzw. die Schadenshöhe feststellen. Dies ist erforderlich um etwaige Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Zu den grundlegenden Fragen nach einem Autounfall zählen:

  • Wie hoch sind die Kosten für eine Instandsetzung?
  • Ist durch den Unfall der Wert des Fahrzeugs gemindert? Wie hoch ist diese?
  • Ist sogar ein wirtschaftlicher bzw. technischer Totalschaden zu verzeichnen?
  • Wie hoch sind Rest- und Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Auleben vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Falls Sie Unfallgeschädigter sind, zahlt die gegnerische Versicherungspartei ab einem Schaden von 750 € die Schadenskosten.

Autounfall: Schadengutachten

Ihre Vorteile durch ein neutrales Schadengutachten

Eine genaue Schadenregulierung sowie Rechtssicherheit bekommen Sie durch das Kfz Gutachten. Eine kompetente Beratung in Auleben erhalten Sie ebenfalls. Bei einem Bagatellschaden raten wir gegebenenfalls vom Vollgutachten ab, doch es gibt andere, preiswerte Möglichkeiten, den Schaden festzustellen. Für den Fall, dass Sie der Unfallverursacher sind oder für den Fall, dass es sich um einen Teilkaskoschaden handelt, werden wir durch die Regelungen Ihrer Versicherung gebunden. Trotzdem sollten Sie sich aber auch in diesem Fall an uns wenden.

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Feststellen des Fahrzeugwertes

Es gibt verschiedene Gründe, die für einen Kfz-Verkauf sprechen. Der Fahrzeugwert ist dabei immer von enormer Wichtigkeit. Er kann von unterschiedlichen Faktoren abhängen. Um ein optimales Endergebnis bei der Wertermittlung zu erzielen müssen Faktoren wie die Laufleistung, Abnutzung, Wertstabilität sowie weitere Punkte bewertet werden.

Verschiedene Dienstleistungen

Bei der Erstellung von Wertgutachten eines Kfz-Sachverständigen wird gleichzeitig ein Marktwert erstellt. Des Weiteren wird je nach Bedarf der Händlereinkaufswert bzw. der Wiederbeschaffungswert ermittelt. Wir unterscheiden dabei zwischen unterschiedlichen Kategorien, für wen sich der Verkauf des Autos bis zu welchem Preis noch lohnt. Die Evaluierung des Wertes bei einem Oldtimer zeigt dem Halter durch das Wertgutachten den aktuellen Verkehrswert und spielt im Arbeitsspektrum bei uns eine große Rolle.

Die Grundlage für solide Angebotspreise

Unsere Kfz-Sachverständige in Auleben prüfen Fahrzeuge bis ins kleinste Detail. Hierbei fließen sämtliche Kriterien, welche für den Wert relevant sind, in die Bewertung mit ein. Wer schonmal einen Gebrauchtwagen ver- oder gekauft hat weiß, dass über den Preis immer verhandelt wird, daher ist notwendig den Wert des Objektes zu kennen. Unsere Expertise als Kfz Sachverständige in Auleben gibt Ihnen sichere Auskunft über einen angemessenen Preis. Dabei werden ebenso Schäden und Mängel aufgedeckt, die der Verkäufer eventuell verschwiegen hat oder von denen er keine Kenntnis hatte. Es lohnt sich – vereinbaren Sie einfach einen Termin in Auleben und lassen es von unseren Experten prüfen.

Erstellung von Gutachten von Oldtimern

Laut Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist für das Fahren eines Oldtimers ein Gutachten über das Fahrzeug notwendig - siehe auch § 23 StVZO. Das Gutachten ersetzt damit die besondere Betriebserlaubnis, die bis 2006 als Vorschrift galt. (siehe §§ 9 Absatz 1 und 17 FZV)

Inhalt des Oldtimergutachtens

Das neue Gutachten für Oldtimer ist übersichtlicher und einfacher geworden als die Vorschriften für die besondere Betriebserlaubnis. Nicht geändert hat sich hierbei der frühere Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997. Die bedeutsamsten Aspekte eines Gutachtens für Oldtimer sind dementsprechend:

  • Vorgestellt werden kann nur ein verkehrstüchtiger Oldtimer.
  • Es muss Originalbauteile enthalten.
  • Schließlich muss auch der Pflegezustand genügen, damit das Auto als technisches Denkmal gewürdigt wird
Der Prozess der Oldtimerzulassung wurde durch den Versicht der früheren Bewertungsskala in der Neufassung der FZV vereinfacht. Ziel davon ist die Vereinfachung der Zulassung von Oldtimern. Für die jeweilige Zuteilung des Oldtimerkennzeichens ist die Werteskala nicht wichtig. Ein positives Kfz-Gutachten reicht für die Zulassungsbehörde.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Der jeweilige Umfang des Gutachtens für Oldtimer

Das zu überprüfende Fahrzeug muss zugelassen sein. Zunächst wird die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO durchgeführt. Der Experte für Oldtimergutachten wird dann nachprüfen, ob Originalbauteile verbaut sind. Damit Ihr Fahrzeug die begehrte Oldtimerzulassung erhält, müssen nahezu alle Teile an dem Auto Originalteile sein. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Auleben hierzu!

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Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Auleben für Sie da sind:
99765
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