Die Kfz-Gutachter in Altenstadt (Iller)

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Altenstadt (Iller) bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Altenstadt (Iller).

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Altenstadt (Iller)

Als Kfz-Gutachter in Altenstadt (Iller) und Auto-Sachverständige in Altenstadt (Iller) bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Die Anfertigung von Schadengutachten nach einem Verkehrsunfall

Allein in Deutschland werden von den Versicherern jährlich rund vier Millionen Schäden nach Unfällen beglichen – ein Autounfall ist nun mal schnell passiert. Damit die Betroffenen ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend machen können, sollten sie zügig einen neutralen Kfz Gutachter in Altenstadt (Iller) zur Schadensbeurteilung einschalten. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Nach einem Unfall stellen sich einige bedeutsame Fragen, welche nur über ein Gutachten geklärt werden können:

  • Wie hoch werden die Reparaturkosten des Unfallschadens sein?
  • In welcher Höhe hat das Fahrzeug eine Wertminderung erlitten?
  • Handelt es sich um einen technischen bzw. wirtschaftlichen Totalschaden
  • Wie hoch ist der Wiederbeschaffungswert, wie hoch der Restwert?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Altenstadt (Iller) vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Die jeweilige gegnerische Versicherung zahlt, wenn Sie Geschädigter durch einen Unfall sind, die Kosten mindestens ab einem Schadenseintritt in Höhe von 750 €.

Autounfall: Schadengutachten

Durch ein neutrales Kfz-Gutachten ergeben sich folgende Vorteile für Sie:

Ein Gutachten eines unabhängigen Experten garantiert Rechtssicherheit und eine 100%ige Regulierung des Schadens. Außerdem erhalten Sie in Altenstadt (Iller) auch eine kompetente fachliche Beratung. Liegt lediglich ein Bagatellschaden vor, wird ein Vollgutachten nicht benötigt. Es stehen weitere preisgünstigere Alternativen zur Verfügung, um den Schaden zu ermitteln. Kontaktieren Sie uns auch gerne als Unfallverursacher oder um einen Teilkaskoschaden abzuwickeln, wir prüfen Ihre Regelungen mit Ihrer Versicherung! Sie sollten uns in jedem Fall auch hier kontaktieren!

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln Ihren Fahrzeugwert

Es gibt diverse Gründe ein Auto in Altenstadt (Iller) zu verkaufen. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Hierbei spielen verschiedenste Faktoren eine zentrale Rolle. Bewertet werden müssen vor dem entgültigen Verkauf unter anderem Laufleistung, Beständigkeit, Abnutzung und viele weiteren Eigenschaften.

Weitere Dienstleistungen

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Auf der anderen Seite können Händlereinkaufs- sowie Wiederbeschaffungswert ermittelt werden. Anhand der Einteilung in unterschiedliche Kategorien unterscheiden wir für wen ein Kauf, bis zu welchem Preis noch sinnvoll ist. Bei uns spielen auch die Übernahme von Firmenwagen, Bewertung von Oldtimern und Leasing-Rücknahmen eine bedeutende Rolle.

Voraussetzungen für einen seriösen Angebotspreis

Das Fahrzeug wird von unseren Kfz Gutachtern in Altenstadt (Iller) gründlich auf Herz und Nieren untersucht. Hierbei werden alle relevanten Kriterien zur Bewertung herangezogen, um eine neutrale Meinung bilden zu können. Eine neutrale Meinung kann hierbei besonders wichtig sein, da bei dem Verkauf oder auch dem Kauf eines Kraftfahrzeugs letztlich immer um den Preis gehandelt wird. Sollten Sie daher einen Termin bei unseren Sachverständigen in Altenstadt (Iller) vereinbaren, garantieren wir Ihnen, dass wir Ihnen eine verlässliche Auskunft geben und den Preisrahmen festlegen. Selbstverständlich entdecken unsere Kfz-Gutachter auch nicht vorher genannte Schäden zuverlässig. Einfach einen Termin vereinbaren und unsere Experten in Altenstadt (Iller) prüfen lassen. Es zahlt sich aus, Sie werden es nicht bereuen!

Die Begutachtung von Oldtimern

Für den Fall, dass Sie einen Oldtimer fahren wollen, brauchen Sie entsprechend der Fahrzeugzulassungsverordnung nach Paragraph 23 StVOZO ein Gutachten betreffend das jeweilige Fahrzeug. Die bis 2006 geltende besondere Betriebserlaubnis wurde durch das jeweilige Gutachten ersetzt nach den Paragraphen 9 Abs. 1 und 17 FZV.

Inhalt des Gutachtens für Oldtimer

Der Aufbau und die Gliederung des Gutachtens sind durch die Änderung einfacher und übersichtlicher geworden. Der bisherige Bewertungsstab nach VkBl. 1997 Seite 538 blieb berührungslos. Demnach sind die zentralsten Punkte des Oldtimergutachtens:

  • Die Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs muss vorhanden sein.
  • Enthalten sein müssen Originalbauteile.
  • das Fahrzeug muss in der Form gepflegt und erhalten sein, dass es als Denkmal gelten kann
Auf die einstige Bewertungsskala wurde mit jener Neufassung der FZV mittlerweile verzichtet. Dadurch erhoffte man sich eine Vereinfachung des Zulassungsprozesses für Oldtimer. Für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens ist die Werteskala ohnehin nicht wichtig. So genügt der Zulassungsbehörde ein positiv bewertetes Kfz-Gutachten.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Inhalte des Gutachtens für Oldtimer

Zunächst wird wie bei einem konventionellen Fahrzeug eine Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO durchgeführt. Außerdem prüfen wir die Originalität der verbauten Teile an Ihrem Auto. Fast keine anderen Bauteile als originale Bauteile dürfen an einem Oldtimer verbaut sein, um die gewünschte Oldtimerzulassung zu erhalten. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Altenstadt (Iller) hierzu!

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Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Altenstadt (Iller) für Sie da sind:
89281

Stadtteile in Altenstadt (Iller) in denen unser Kfz-Gutachter helfen kann:

Gutachter Profi ist Ihr Kfz-Sachverständiger in Altenstadt (Iller)-Bergenstetten: Sankt-Nikolaus-Straße, Alter Bergweg, ...

Gutachter Profi ist Ihr Kfz-Sachverständiger in Altenstadt (Iller)-Filzingen: Poststraße, Neue Siedlung, Neue Straße, Hofackerweg, Sankt-Florian-Straße, Lindenstraße, Waagstraße, Grabenstraße, Römerstraße, Widderweg, Blütenstraße, ...

Gutachter Profi ist Ihr Kfz-Sachverständiger in Altenstadt (Iller)-Herrenstetten: Wiesenweg, Stiftungsweg, Bürgermeister-Schwehr-Straße, Amselweg, Drosselweg, Auf der Point, Dorfstraße, ...

Gutachter Profi ist Ihr Kfz-Sachverständiger in Altenstadt (Iller)-Illereichen: Kirchplatz, Frühlingstraße, Am Krautgarten, Fridolin-Burgkart-Straße, Großtorstraße, Pfarrhofplatz, Sommerstraße, Bei den Sechs Linden, Eichenwinkel, Bismarckstraße, Marktstraße, Bauhofstraße, Moltkestraße, ...

Kfz-Sachverständige in Bellenberg: Auch in Bellenberg bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Buch bei Illertissen: Auch in Buch bei Illertissen bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Elchingen: Auch in Elchingen bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Holzheim bei Neu-Ulm: Auch in Holzheim bei Neu-Ulm bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Illertissen: Auch in Illertissen bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Kellmünz an der Iller: Auch in Kellmünz an der Iller bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Nersingen: Auch in Nersingen bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Neu-Ulm: Auch in Neu-Ulm bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Oberroth: Auch in Oberroth bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Osterberg: Auch in Osterberg bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Pfaffenhofen an der Roth: Auch in Pfaffenhofen an der Roth bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Roggenburg: Auch in Roggenburg bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Senden: Auch in Senden bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Unterroth: Auch in Unterroth bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Vöhringen: Auch in Vöhringen bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Weißenhorn: Auch in Weißenhorn bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.


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