Die Kfz-Gutachter in Alleringersleben

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Alleringersleben bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Alleringersleben.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Alleringersleben

Als Kfz-Gutachter in Alleringersleben und Auto-Sachverständige in Alleringersleben bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Schadensgutachten aufgrund eines Unfalls erstellen

Ein Autounfall passiert sehr schnell, in Deutschland zählen die Versicherer alljährlich rund rund vier Millionen Unfallschäden. Derjenige, welcher von einem solchen Unfall betroffen ist, sollte, damit die Versicherungsansprüche geltend gemacht werden können, zügig den Schaden von einem Kfz-Gutachter in Alleringersleben, welcher neutral ist, feststellen lassen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Gerade nach einem Unfall stellen sich einige wichtige Fragen, die ausschließlich über ein Gutachten geklärt werden können:

  • Wie hoch werden die Kosten für die Reparatur des Unfallschadens sein?
  • Ist durch den Unfall eine Wertminderung am Wagen entstanden? Wenn ja, wie hoch ist diese?
  • Ist sogar ein technischer sowie wirtschaftlicher Totalschaden beim Unfall entstanden?
  • Welchen Rest- und Wiederebbeschaffungswert hat das Fahrzeug?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Alleringersleben vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Mindestens ab einem Schadenswert von 750 Euro übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten, wenn Sie der Unfallgeschädigte sind.

Autounfall: Schadengutachten

Welche Vorteile hat ein neutrales Kfz-Gutachten für Sie?

Zunächst gibt Ihnen ein neutrales Schadensgutachten Rechtssicherheit und ist für eine einwandfreie Schadenregulierung unerlässlich. Außerdem erhalten Sie in Alleringersleben auch eine kompetente fachliche Beratung. Bei Bagatellschäden sind preiswertere Möglichkeiten in Alleringersleben als ein Gutachten möglich, um den entstandenen Schaden festzustellen. Sollte es sich dagegen um einen Schaden der Teilkasko handeln oder Sie der Unfallverursacher sein, dann sind für uns die Rahmenbedingungen ihrer Versicherung einzuhalten. Kontaktieren Sie uns auf jeden Fall auch in diesem Fall!

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Bestimmung des Wertes des Fahrzeugs

Die Gründe für den Verkauf des Fahrzeugs können mannigfach sein. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Hier spielen zahlreiche Einflussfaktoren eine Rolle. Vor einem Verkauf müssen viele Dinge, wie die Beständigkeit, die Laufleistung und der Grad der Abnutzung bestimmt werden, um den Restwert eindeutig zu bestimmen.

Wir bieten Ihnen unterschiedliche Dienstleistungen

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Auf der anderen Seite kann auch eine Festlegung des Wiederbeschaffungswertes oder Händlereinkaufswertes erfolgen. Dabei erfolgt auch eine Unterscheidung in verschiedene Kategorien für welche Interessengruppe der Verkauf sinnvoll ist und für welche nicht. Ebenfalls spielen für uns Leasing-Rücknahmen, Übernahmen von Firmenwägen und Evaluierungen des Wertes eines Oldtimers eine zentrale Rolle.

Die Voraussetzung für einen fairen Angebotspreis

Hierbei prüfen unsere Kfz Gutachter in Alleringersleben das Fahrzeug sehr detailliert. Wir lassen alle für den Fahrzeugwert relevanten Kriterien mit in die Bewertung einfließen. Eine neutrale Meinung hilft Ihnen, bei einem Kauf oder Verkauf eine Verhandlungsbasis zu erhalten. Nach der Prüfung unseres Kfz-Sachverständigen in Alleringersleben erhalten sie eine Auskunft, in welchem preislichen Rahmen eine Verhandlung stattfinden sollte. Wir decken dabei auch Schäden auf, auch wenn diese nicht vorher erwähnt wurden. Sie sollten daher direkt einen Termin mit einem unserer Experten in Alleringersleben ausmachen und es überprüfen lassen – es zahlt sich mit Sicherheit aus.

Oldtimerbegutachtung

Laut der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist für das Fahren eines Fahrzeugs ein nach § 23 StVZO durchgeführtes Gutachten notwendig. Die bis ins Jahr 2006 gültige besondere Betriebserlaubnis wird durch dieses Fahrzeuggutachten somit ersetzt (siehe auch §§ 9 Abs. 1 und 17 FZV).

Inhalt des Gutachtens für Oldtimer

Die Struktur ist mit diesem Gutachten einfacher und übersichtlicher als früher gestaltet. Keinen Änderungen unterlegen hat jedoch der bisherige Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 S. 538. Die bedeutendsten Punkte des Oldtimergutachtens sind:

  • Die Verkehrstüchtigkeit
  • Im Fahrzeug müssen Originalbauteile verbaut sein
  • das Fahrzeug muss in der Form gepflegt und erhalten sein, dass es als Denkmal gelten kann
Mit der Neufassung der FZV wurde auch auf die vorher geltende Bewertungsskala verzichtet. Dadurch erhoffte man sich eine Vereinfachung des Zulassungsprozesses für Oldtimer. Ohne Bedeutung für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens ist die Werteskala. Ein positives Kfz-Gutachten reicht für die Zulassungsbehörde.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Der Umfang des Oldtimergutachtens

Die Überprüfung des zugelassenen Fahrzeugs hat gegenwärtig den Umfang der bekannten Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Außerdem wird überprüft, ob alle Bauteile Originale sind. Damit das Fahrzeug die beliebte Zulassung als Oldtimer erhält, darf dieses fast nur Originalbauteile enthalten. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Alleringersleben hierzu!

Weiteres zu Gutachter Profi: Ihrem Kfz-Sachverständigen in Alleringersleben


Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Alleringersleben für Sie da sind:
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Kfz-Sachverständige in Altbrandsleben: Auch in Altbrandsleben bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Altenhausen: Auch in Altenhausen bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Am Großen Bruch: Auch in Am Großen Bruch bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Angern: Auch in Angern bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Ausleben: Auch in Ausleben bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Barleben: Auch in Barleben bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Barneberg: Auch in Barneberg bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Bartensleben: Auch in Bartensleben bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Bebertal: Auch in Bebertal bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Beendorf: Auch in Beendorf bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.


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